Kantonsrat hält am Rauchverbot fest
AR. Der Ausserrhoder Kantonsrat bleibt beim Rauchverbot hart, das wurde bei der Sitzung des Rates klar. So ist das Rauchen in Restaurants nur noch in Fumoirs erlaubt.
Das Ausserrhoder Stimmvolk entscheidet am 25. November über das neue Gesundheitsgesetz. Es hat die Wahl zwischen zwei Varianten: Einmal mit und einmal ohne Rauchverbot in Restaurants. Dies entschied der Kantonsrat heute Montag.
Mit 47 Stimmen votierte das Parlament zu Gunsten des Behördenreferendums: Damit kommt das total revidierte Gesundheitsgesetz automatisch vors Volk. So wird Zeit gespart. Das fakultative Referendum wäre wegen des Rauchverbots in Gaststätten ohnehin ergriffen worden. Mit dem Ratsreferendum kann das Gesetz drei Monate früher in Kraft treten wenn es angenommen wird.
Rauchverbot für Gastronomie bleibt bestehen
Beim generellen Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, auf Schularealen und in der Gastronomie blieb der Rat in der zweiten Lesung hart: Es bleibt ebenso im Gesetz, wie das Werbeverbot für Tabak und Alkohol. Allerdings kann die Regierung Ausnahmen bewilligen.
Keine Zigarettenautomaten mehr
In abgeschlossenen Räumen, so genannten Fumoirs, ist das Rauchen auch in Gaststätten erlaubt. Aus dem öffentlichen Raum verschwinden werden Zigarettenautomaten: Der Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren ist in Zukunft verboten.
Die Opposition gegen das Rauchverbot in Restaurants war gross: Die SVP wandte sich vehement dagegen, Gastro Appenzellerland, Wirtinnen und Wirte sowie Turn- und Schwingerverband sowie Schützenverein hatten energisch dagegen protestiert. Die Vereine fürchten, Sponsoren würden wegen der Werbeverbots abspringen. Dem hielt Gesundheitsdirektor Matthias Weishaupt entgegen, Logos von Bierbrauereien auf Sonnenschirmen oder Kühlschränken seien erlaubt, verboten sei verführerische Werbung für alkoholische Getränke.
Eldorado für Privatclubs
Die SVP versuchte vergeblich, das Rauchverbot zu kippen. Sie argumentierte mit Freiheit und dem Schreckgespenst des Kantons als Eldorado für (Raucher)-Privatclubs. Wegen der Gegnerschaft entschied sich der Rat für zwei Versionen, mit einem Eventualantrag, wie er zu Zeiten der Landsgemeinde sehr häufig angewendet wurde: Um nicht die ganze Vorlage wegen des Rauchverbots in Restaurants zu gefährden, enthält der Eventualantrag den umstrittenen Artikel ohne Rauchverbot in der Gastronomie.
Die Entscheidung fiel eindeutig
Der Rat verabschiedete das Gesetz mit generellem Rauchverbot mit 40 zu 14 Stimmen, bei 6 Enthaltungen und die Variante ohne Rauchverbot in Restaurants mit 39 zu 21 Stimmen. Die Regierung hatte ursprünglich nur ein Werbeverbot geplant. In erster Lesung aber hatte der Rat überraschend einen Antrag auf umfassenden Schutz vor Passivrauchen angenommen.
Weitere Geschäfte: Kanton zahlt an Spitex
Des weiteren befasste sich der Kantonsrat heute Montag mit der Finanzierung der Spitex. Die Spitex soll künftig durch Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert werden. Der Kanton zahlt einen Drittel, die Gemeinden zwei Drittel. Das ergibt Mehrkosten von 315 000 Franken.
In der Diskussion um die Anzeigepflicht von Gesundheitsfachpersonen bei Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, öffentliche Gesundheit und sexuelle Integrität setzte sich die Fassung der Regierung durch. Danach sind Ärzte, auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht, gehalten, den Behörden entsprechende Beobachtungen zu melden. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, wie der Rat das wollte.



























