Kantonspolizei Zürich führte Schwerpunkt-Aktion durch

Ziel war es, Fussgänger zu schützen und Fahrzeuglenkende auf die Gefahren beim Fussgängerstreifen zu sensibilisieren.

Die Schwerpunktaktion gliederte sich in die drei folgenden Elemente:

Vortritt bei Fussgängerstreifen:
Dabei wurden rund 70 Fahrzeuglenker wegen Missachten des Vortritts bei Fussgängerstreifen angezeigt, verzeigt oder gebüsst.

Missachten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit vor Fussgängerstreifen:
Rund 700 Lenker fuhren zu schnell, was auch hier mit Strafanzeigen, Verzeigungen und Geldstrafen geahndet wurde.

Fahrzeugbeleuchtung:
Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden gegen 1980 Verkehrsteilnehmer gebüsst, belehrt oder mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle bei der Polizei aufgeboten.

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