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Kantonsarzt empfiehlt Masernimpfung

AR. Der Kantonsarzt, Dr. Erhard Taverna, empfiehlt die Masernimpfungen, da in den vergangenen Monaten zahlreiche Masernfälle registriert wurden.

In den vergangenen Monaten wurden in verschiedenen Regionen der Schweiz zahlreiche Masernfälle registriert; in Appenzell Ausserrhoden erkrankten bisher elf Personen an Masern. Der Kantonsarzt von Appenzell Ausserrhoden, Dr. Erhard Taverna, empfiehlt die Masernimpfungen entsprechend dem Impfplan des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Die Medien berichteten in jüngster Zeit immer wieder über die zahlreichen Masernfälle, die in der Schweiz registriert wurden. Von November 2006 bis Ende Februar 2008 wurden in der Schweiz 1590 Fälle dieser meldepflichtigen Erkrankung erfasst. Rund 200 betreffen die Altersgruppe der 1- bis 4-Jährigen und weitere 800 jene der 5- bis 14-Jährigen. Erkrankt sind aber auch Erwachsene.

Durchschnittlich erlitten gut sechs von 100 Erkrankten Komplikationen wie Entzündungen der Lungen, des Gehirns oder des Mittelohrs. Bleibende Schäden können in jedem Fall die Folge sein. In Appenzell Ausserrhoden sind bisher 11 Erkrankungsfälle gemeldet worden. Ausführliche Zahlen dazu finden Sie auf derWebsite des BAG

In der Regel werden Masern, Mumpf und Röteln kombiniert geimpft. Wie bisher, empfiehlt auch der Schweizerische Impfplan 2008 des BAG eine erste Impfung der Kleinkinder im Alter von 12 Monaten und eine zweite zwischen dem 15. und dem 24. Monat. Die Impfung sollte vor Eintritt in den Kindergarten oder spätestens bis zum Beginn der Primarschule erfolgt sein. Nachholimpfungen sind aber auch später noch möglich: für Jugendliche und nicht immune Erwachsene, die nach 1963 geboren wurden.

Besonders ratsam ist diese Impfung für beruflich exponierte Personen, welche diese Erkrankung auf Schwangere und andere Risikopatienten übertragen können. Bei einem erhöhten Risiko einer Ansteckung können Säuglinge schon ab dem 6.Monat geimpft werden. Informationen zum Impfplan finden Sie auf derWebsite des BAG

Weil mit Sicherheit weitere Masernerkrankungen auftreten werden, ist es ratsam den eigenen Impfzustand zu überprüfen und mit einer Impfung sich und andere zu schützen. Nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person sollen sich Ungeimpfte möglichst schnell, das heisst innerhalb von 72 Stunden gegen Masern impfen lassen. Das gilt vor allem in Haushalten, Säuglingsheimen, Tagesstätten, Kindergärten, Schulen, Rekrutenschulen und Betrieben.

Erkrankte Kinder können frühestens vier Tage nach Ausbruch des Hautausschlages wieder in die zuvor besuchte Einrichtung zurückkehren, da sie ab dann nicht mehr ansteckend sind. Im Verdachtsfall kann auch eine Laboruntersuchung sinnvoll sein, denn Antikörper einer frischen Infektion sind noch mindestens sechs Wochen später im Blut nachweisbar.

Bei Fragen ist es in jedem Fall richtig einen Kinder- oder Hausarzt aufzusuchen. Ärztinnen und Ärzte verfügen auch über ein breites Angebot an Informationsmaterial zuhanden ihrer kleinen und grossen Patientinnen und Patienten.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 14.03.2008 - 10:06:00