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Kantons Wallis: Gesellschaft Interface – Fortsetzung des Verfahrens

Im Anschluss an die durchgeführten Ermittlungen informierte die Staatsanwaltschaft die Parteien über die Fortsetzung des Verfahrens.

Ein Teil der angezeigten Straftaten wurde mittels Verfügung eingestellt, andere Straftaten werden hingegen zur Anklage gebracht.

Zur Erinnerung

Nach Enthüllungen in verschiedenen Medien eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis im Januar 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Gründungsmitglieder der Gesellschaft Interface. Im Dezember 2021 waren bereits Einstellungsverfügungen in Zusammenhang mit der Gewährung öffentlicher Fördermittel sowie wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität erlassen worden.

Fortsetzung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft hat die Parteien, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zahlreichen durchgeführten Massnahmen, über das weitere Vorgehen im Verfahren informiert.

Die Untersuchung bezüglich der Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB) und der sexuellen Belästigung (Art. 198 StGB) muss, aufgrund der eingetretenen Verjährung, eingestellt werden.

Der Straftatbestand der unbefugten Beschäftigung von Ausländern (Art. 117 LEI) muss ebenfalls eingestellt werden, da dieser nicht erfüllt ist.

Es wird jedoch Anklage wegen Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB), sexueller Nötigung (Art. 189 StGB), versuchter Vergewaltigung (Art. 22 Abs. 1 und 190 StGB), Umgehung der Sozialversicherungspflicht (Art. 87 LAVS und 76 BVG) sowie Verletzung des Arbeitsgesetzes (Art. 61 ArG) erhoben.

Den Parteien wurde eine Frist für weitere Beweisanträge eingeräumt. Vor der Anklageerhebung wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie diesen stattgeben wird.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Stellungnahmen abgeben.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

Polizeinews / 01.03.2023 - 15:50:49