• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kantone Obwalden / Nidwalden: Erhebliche Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 3)


Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen haben, in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen, die zuständigen Amtsstellen und das Feuerwehr-inspektorat Ob- und Nidwalden entschieden, die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5) beizubehalten.

Die Wetterprognosen für die kommenden Tage sagen kühlere Temperaturen und Niederschlag voraus.

Nach wie vor ist jedoch die aktuelle Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Es wird dringend empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald und Waldesnähe umzugehen.

Die Bevölkerung in den beiden Kantonen Obwalden und Nidwalden wird deshalb aufgefordert, das Entfachen von Feuer oder das Abfeuern von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe zu unterlassen. Es besteht insbesondere an gut besonnten Stellen die Gefahr, dass bereits schon weggeworfene Raucherwaren oder Funken eines Grillfeuers Brände verursachen.

Es gilt ein „bedingtes Feuerverbot“. Die folgenden Verhaltensregeln sind zu beachten:

  • Feuern im Freien ist nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.
  • Bei Höhenfeuer ist Vorsicht geboten (insbesondere bei dürrem/trockenem Gras). Es sind generell alle nach den Umständen zumutbaren Massnahmen zu treffen.
  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem und böigem Wind ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen.
  • Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
  • Auf das Steigenlassen von Himmelslaternen verzichten.
  • Den Anweisungen der lokalen Behörden ist Folge zu leisten.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der App von MeteoSchweiz.

Die Feuerwehren, die Forstfachleute, die Waldeigentümer und die Kantonspolizeien danken der Bevölkerung für das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © Nikolay Zaborskikh – shutterstock.com


Melden Sie sich hier bei der Facebook-Kantonsgruppe an!



NidwaldenNidwalden / 27.07.2022 - 09:37:24