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Kanton Zürich: Über 100 Elektro-Trendfahrzeuge kontrolliert

Elektrofahrzeuge wie Trottinetts, Roller und Scooter sind im Trend; die Einhaltung der Verkehrsregeln weniger.

Die Kantonspolizei Zürich stoppte bei Verkehrskontrollen im ganzen Kanton rund 87 Fahrerinnen und Fahrer, die gegen die Verkehrsregeln verstossen haben.

Am Mittwochnachmittag (8.5.2024) führte die Kantonspolizei Zürich zusammen mit diversen Kommunalpolizeien an verschiedenen Orten im Kanton Zürich Kontrollen von Elektrofahrzeugen, sogenannten Trendfahrzeugen, und deren Fahrerinnen und Fahrer durch. Ziel der Kontrolle war es, die geltenden Verkehrsregeln bekannt zu machen sowie wo nötig durchzusetzen und damit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Die Kantonspolizei kontrollierte über 30 Personen und ihre Elektro-Trottinetts, E-Roller oder anderen Trendfahrzeuge. Dabei musste sie 11 meist jugendliche Personen wegen fehlender Fahrerlaubnis, zu schnellen oder anderweitig technisch mangelhaften Fahrzeugen oder anderen Verkehrsregelverletzungen zur Anzeige bringen.

Bereits in den Wochen davor zeigten verschiedene Kontrollen von Trendfahrzeugen, dass die Verkehrsregeln oft ungenügend eingehalten werden. Während rund vier Wochen rapportierte die Polizei in rund 76 Fällen wegen zu schnellen Fahrzeugen oder einer fehlenden Fahrerlaubnis an die Untersuchungsbehörden. Die Polizei wird die Einhaltung der Verkehrsregeln durch die Lenkerinnen und Lenker von Trendfahrzeugen auch zukünftig im Rahmen von spezifischen und allgemeinen Verkehrskontrollen überprüfen.

Keine Elektro-Trendfahrzeuge für unter 14-Jährige

Vor der Benutzung eines Elektro-Trendfahrzeuges ist es empfehlenswert, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. Dabei ist zu beachten, dass je nach Kategorie die Verkehrsregeln für Velos oder Motorfahrräder (Mofa) gelten. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen zudem einen Führerausweis der Kategorie M. Jüngere Personen dürfen keine E-Trottinetts und Co. fahren. Für Motorfahrräder besteht eine grundsätzliche Ausweispflicht.

Je nach Fahrzeugtyp bestehen unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, die selbstverständlich nicht überschritten und auch nicht manipuliert werden dürfen.

Eine nützliche Übersicht zu den geltenden Regeln gibt die Webseite www.zh.ch/trendfahrzeuge.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich

+Instagram-CH / 09.05.2024 - 09:54:33