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Kanton Zürich: Mit einem/einer Minderjährigen in die Ferien fliegen


Sie fliegen als Begleitperson mit einem/einer Minderjährigen in die Ferien?

Um Ihnen eine möglichst reibungslose Ausreise am Flughafen zu ermöglichen, gilt Folgendes:

Für Minderjährige, die alleine reisen oder Kinder welche von einem Elternteil oder einer erwachsenen Person (Pate/Patin, etc.) begleitet werden, ist empfehlenswert, eine von der erziehungsberechtigen Person unterzeichnete Einverständniserklärung mitzuführen. Für die Einverständniserklärung besteht keine besondere Formvorschrift. Die Erklärung kann in Briefform verfasst werden.

In der Einverständniserklärung sollten die Personalien der erziehungsberechtigten Person sowie eine Telefonnummer über welche er/sie erreichbar ist, aufgeführt werden. Ebenso hilfreich sind Informationen wie beispielsweise, Datum der Reise, Reiseziel, Reisedauer und Reisegrund.

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich


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Schweiz / 15.07.2022 - 16:20:54