Kanton Zürich: Mehrfache fahrlässige Tötung – Car-Lenker wird nach Flixbus-Crash angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat Ende April 2023 beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen den Lenker des Cars wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung sowie fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln erhoben.
Dem Mann wird vorgeworfen, im Dezember 2018 bei winterlichen Strassenverhältnissen auf der Autobahn A3W (Sihlhochstrasse) einen Verkehrsunfall mit Todes- und Verletzungsfolgen verursacht zu haben.
Der Selbstunfall eines Reisecars am frühen Morgen des 16. Dezember 2018 in der Stadt Zürich beim Autobahnende der A3W (Sihlhochstrasse) forderte zwei Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Im Nachgang zum Unfall eröffnete die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein Strafverfahren gegen den Lenker des Cars, einen zum Unfallzeitpunkt 57-jähirgen Italiener, und untersuchte gemeinsam mit den Fachleuten der Kantonspolizei Zürich, dem Forensischen Institut Zürich und einem privaten Sachverständigen den genauen Unfallhergang.
Mit der Erhebung der Anklage Ende April 2023 hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat die Untersuchungen nun abgeschlossen. Sie wirft dem Beschuldigten vor, die Geschwindigkeit bei schneebedeckter und vereister Fahrbahn in grober Weise nicht den Verhältnissen angepasst zu haben: Die deutlich zu hohe Geschwindigkeit vor dem Bremsmanöver in Kombination mit den schwierigen Strassenverhältnissen und dem dadurch verlängerten Bremsweg führte dazu, dass der Car trotz Vollbremsung frontal gegen eine Mauer prallte. Der Aufprall war derart heftig, dass eine Passagierin aus dem Bus geschleudert wurde und in die zehn Meter darunter fliessende Sihl stürzte, wo sie nur noch tot geborgen werden konnte. Rund zwei Wochen nach dem Unfall verstarb im Spital eine weitere Person, die sich beim Unfall schwere Verletzungen zugezogen hatte.
Neben mehrfacher fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung wird dem Beschuldigten auch der Straftatbestand der fahrlässig groben Verletzung der Verkehrsregeln zur Last gelegt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Kanton Zürich / Oberstaatsanwaltschaft
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