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Kanton ZG: Keine Strafuntersuchung gegen Polizisten


Der Inhaber eines Cafés hat nach zwei COVID-Kontrollen fünf Polizisten angezeigt – zu Unrecht wie der Entscheid der Staatsanwaltschaft zeigt.

Nachdem der Inhaber eines Cafés am 23. und 28. September 2021 von zwei bzw. drei Polizisten betreffend Einhaltung der COVID-Bestimmungen kontrolliert worden war, hat er noch gleichentags am 28. September 2021 alle fünf Polizisten angezeigt.

Der Cafébetreiber warf den Polizisten vor, sein Lokal ohne Durchsuchungsbeschluss betreten, sich nicht ausgewiesen und seine Gäste belästigt zu haben. Die bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eingegangene Strafanzeige lautete auf Hausfriedensbruch, Nötigung und Amtsmissbrauch.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat die vom Cafébetreiber gegen die Polizisten erhobenen Vorwürfe geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass diese haltlos sind und sich die Polizisten anlässlich der fraglichen Kontrollen gesetzeskonform verhalten haben. Deshalb verfügte die Staatsanwaltschaft am 29. November 2021 die Nichtanhandnahme der Strafuntersuchungen gegen die beanzeigten Polizisten. Die entsprechen den Nichtanhandnahmeverfügungen sind noch nicht rechtkräftig.

Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © Zuger Polizei


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ZugZug / 03.12.2021 - 15:36:13