Kanton will Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern
St.Gallen. Für den Kanton als Arbeitgeber wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Die Regierung hat in einem Bericht eine breite Auslegeordnung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Staatsverwaltung vorgenommen und konkrete Massnahmen in einer «St.Galler Agenda» erarbeitet. Die Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Fredy Fässler hat den Bericht beraten und von den Vorschlägen der Regierung Kenntnis genommen. Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf den Bericht einzutreten. Die Beratung im Kantonsrat erfolgt in der Junisession.
Die Regierung zeigt in ihrem Bericht die Entwicklung der Personalpolitik der vergangenen Jahre und die zu erwartenden zukünftigen Herausforderungen auf. Dies vor allem mit Blick auf die demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in der Arbeitswelt. Daraus wird deutlich, dass der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Zukunft eine grössere Bedeutung für die Arbeitgeber zukommen wird.
Die vorberatende Kommission erachtet die im Bericht vorgenommene Auslegeordnung als gute Diskussionsgrundlage. Sie nahm davon Kenntnis, dass der Kanton St.Gallen im Vergleich zu anderen Kantonen mit seiner Personalpolitik bereits erste Akzente in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie setzen konnte, dass aber noch weitere Schritte notwendig sind, um auch in Zukunft als attraktiver Arbeitgeber agieren zu können. Bei der Beratung kam allerdings auch deutlich zum Ausdruck, dass der Bericht und die Massnahmen aus gesellschaftspolitischer Sicht teilweise sehr unterschiedlich gewertet werden.
Dreizehn Massnahmen
Die Kommission befürwortet die von der Regierung erarbeitete «St.Galler Agenda zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie». Die 13 vorgeschlagenen Massnahmen lassen sich in die Bereiche «Führung und Personalmanagement», «Zeit- und Arbeitsorganisation» sowie «Flankierende Massnahmen» einteilen. Die Massnahmen leisten alle einen hohen Beitrag zur Zielerreichung, weisen ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf und lassen sich gut in die bereits bestehenden Strukturen und eingeleiteten Verbesserungen des kantonalen Personalmanagements einbauen.
Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass grösstmögliche Synergien entstehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Berichts wurden weitere Massnahmen geprüft, allerdings aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses oder aufgrund der hohen Kostenfolgen verworfen.
In der Diskussion wurde der Massnahmenkatalog als sachgerecht und ausgewogen beurteilt. Mit der vorgesehenen bedarfsorientierten Ausgestaltung werde auch dem Kostenaspekt Rechnung getragen. So ist nicht eine flächendeckende Einführung aller Massnahmen vorgesehen. Vielmehr muss die Umsetzung jeweils im Einzelfall geprüft werden. Dabei bildet das Engagement der Führungskräfte eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung.
Kanton als Vorreiter
Der Massnahmenkatalog trägt auch verschiedenen Anliegen aus dem Bericht «Politik im Zeichen des demografischen Wandels» Rechnung. Mit der Umsetzung der Massnahmen aus der «St.Galler Agenda» übernimmt der Kanton zudem eine Vorreiterrolle bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und kann sich als moderner, attraktiver Arbeitgeber positionieren.
Dies wurde in der Kommission von einer Mehrheit begrüsst. Es wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass durch diese Vorreiterrolle nicht ein zu hohes Gefälle zu den Klein- und Mittelunternehmungen resultieren dürfe. Staat und Grossfirmen hätten mehr und andere Möglichkeiten, Massnahmen zur Vereinbarkeit umzusetzen. Den Klein- und Mittelbetrieben fehlten teilweise entsprechende Mittel.



























