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Kanton Wallis: Sextorsion – Keep calm and don’t pay!

Sich nackt in einem Videochat zu zeigen und sexuelle Handlungen vorzunehmen ist zwar nicht verboten, aber riskant. Erklärungen zu einem Phänomen, das in unserem Kanton an Bedeutung gewinnt.

Denn, Opfer von Sextorsion zu werden, passiert nicht nur den anderen.

Man fällt einer attraktiven Person ins Auge und beginnt, mit dieser über eine Dating- Website oder über ein soziales Netzwerk zu flirten. Durch das scheinbare Vertrauensverhältnis zögern die späteren Opfer oftmals nicht, sich im Rahmen eines Videochats vor der Kamera auszuziehen. Sobald den Personen aber klar wird, dass es sich beim angeblichen Dating-Partner um einen Erpresser handelt, ist es jedoch bereits zu spät. Die Täter haben die Handlungen ohne das Wissen ihrer Opfer aufgezeichnet. Die Erpresser zögern in der Folge nicht, hohe Geldsummen zu verlangen, damit ihre Taten nicht an ihre Freunde im Internet veröffentlicht werden.

Den Opfern fällt es schwer, das Missgeschick der Polizei zu melden, da sie sich schämen. Doch was kann man in einer solchen Situation tun? Die Kantonspolizei gibt Ihnen einige Tipps.

In der Vergangenheit konnten die von einer solchen Affäre betroffenen Walliser Bürgerinnen und Bürger eine kantonale Hotline (027 322 94 49) kontaktieren oder die Website www.prepose-vs.ch besuchen. Die im Jahre 2015 vom kantonalen Datenschutzbeauftragten lancierte Website wurde jedoch in der Zwischenzeit deaktiviert und wird nicht mehr betrieben.

  • Bewahren Sie einen kühlen Kopf, Panik ist ein schlechter Ratgeber.
  • Zahlen Sie nicht! Denn auch wenn Sie zahlen, können Sie die Verbreitung des Videos nicht wirksam verhindern. Die Erpresser könnten noch mehr von Ihnen verlangen.
  • Wenn Sie sich wieder gefasst haben, können Sie sich besser mit der Situation auseinandersetzen. Erpressung ist eine Straftat, die von Amtes wegen verfolgt wird. Überwinden Sie Ihre Scham, denn Sie sind nicht der Erste, der Opfer einer Erpressung wird. Wenden Sie sich an die Einsatzzentrale der Kantonspolizei unter der Nummer 117. Die Beamten werden Ihnen raten, welche Schritte Sie unternehmen können.
  • Wenn Sie dennoch solche Handlungen vornehmen, achten Sie darauf, dass Ihr Gesicht, Ihre Erkennungsmerkmale (z. B. Tätowierungen, Uhr) usw. nicht erkennbar sind.
  • Überlegen Sie es sich zweimal, ob und welche Freundschaftsanfragen Sie von Instagram oder einem anderen sozialen Netzwerk annehmen.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis

Betrug / 01.12.2022 - 08:20:15