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Kanton Wallis: Sehr grosse Brandgefahr – Feuerverbot im Freien

Aufgrund einer sehr grossen Brandgefahr erlässt der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, zum zweiten Mal in diesem Sommer ein allgemeines Feuerverbot im Freien, das am Dienstag, 22. August 2023 beginnt.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anweisungen der Gemeindebehörden strikt zu befolgen.

Nach einem eher kühlen und feuchten Augustbeginn, der zu einer Entspannung der allgemeinen Lage in Bezug auf die Feuer- und Waldbrandgefahr beigetragen hat, hat sich die Wetterlage seit Mitte August deutlich verändert. Seit etwa zehn Tagen herrschen im Kanton Wallis wieder sommerliche Temperaturen. Eine tropische Strömung aus dem Südwesten führt in der Rhoneebene tagsüber zu Temperaturen von über 30°C und nachts zu einer geringen Abkühlung. Seit letztem Freitag sind das Wallis und die Schweiz sogar in eine Hitzephase eingetreten.

Aufgrund der Wettervorhersagen sind für die nächsten Tage keine grösseren Niederschläge zu erwarten und die Temperaturen, insbesondere in der Nacht, dürften auf einem hohen Niveau bleiben. Infolgedessen erreicht die allgemeine Brandgefahr im Wallis eine sehr hohe Stufe, insbesondere in Wäldern, Wiesen, Gestrüpp, Brachland usw.

Aus diesem Grund hat der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) mit Wirkung ab Dienstag, den 22. August 2023, ein allgemeines Verbot von Feuer im Freien auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen. Das Grillen bleibt jedoch ausschliesslich in privaten Bereichen und unter der Verantwortung der Person, die die Feuerstelle anzündet, erlaubt, sofern die Grill-Installation auf einer nicht brennbaren Unterlage (Betonsockel, Steinplatte…) steht und mindestens 10 Meter von einer brennbaren Fläche oder Vegetation (Feld, Büsche, Wald usw.) entfernt ist.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anweisungen der Gemeindebehörden strikt zu befolgen und alles zu unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Siedlungsgebiete vor Bränden zu schützen. Die offiziellen Kontrollorgane werden eventuelle Zuwiderhandlungen bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Die Situation kann sich nur bei einem Dauerregen von mindestens drei Tagen und mehr als 30 mm/m2 verbessern. Kurzfristige Regenfälle und Gewitter beeinflussen die aktuelle Gefahrensituation nur geringfügig. Bei einer deutlichen Veränderung der Situation werden neue Vorkehrungen getroffen und bekannt gegeben.

Im Brandfall nach dem Prinzip handeln: Alarmieren (118) – Retten – Löschen.


Die Karte zeigt die allgemeine Waldbrandgefahr in den Regionen des Kantons Wallis.


 

Quelle: Kanton Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kanton Wallis

Schweiz / 22.08.2023 - 13:34:38