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Kanton Wallis: Durch Wölfe gerissene Nutztiere – Ausserordentliche Finanzhilfe für Nutztierhalter


Angesichts der steigenden Zahl von Wolfsangriffen hat der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, beschlossen, Nutztierhaltern, deren Nutztiere gerissen wurden, eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf 100 bis 300 Franken pro Tier. Sie wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gewährt.

Die Hilfe ergänzt die Grundentschädigungen, die von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) ausbezahlt werden. Es handelt sich um eine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten, die den Nutztierhaltern durch diese Situation entstehen, sowie um eine Beteiligung an den Verlusten durch nicht mehr auffindbare Nutztiere, die in der Regel nicht entschädigt werden können.

Angesichts der steigenden Zahl von Wolfsangriffen wird den Nutztierhaltern, deren Tiere von Grossraubtieren getötet wurden, eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung gewährt. Diese Entscheidung wurde vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, getroffen. Zudem ist es derzeit rechtlich nicht möglich, die Überpopulation der Wölfe proaktiv zu regulieren, da die vom Staatsrat im Mai dieses Jahres in Bern beantragte Notverordnung abgelehnt wurde. Somit verursachen die durch Grossraubtiere im Kanton verursachten Schäden immer höhere Kosten und Verluste für die Nutztierhalter.

Derzeit werden die Nutztierhalter von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) nach den Referenzwerten des Schweizerischen Schafzuchtverbands entschädigt. Die ausserordentliche Unterstützung, die zwischen 100 und 300 Franken pro Tier beträgt, wird zusätzlich zu dieser Entschädigung gezahlt. Sie wird für jedes Tier gewährt, das sich zum Zeitpunkt eines tödlichen Angriffs in einer geschützten Situation oder auf nicht schützbaren Alpen sowie auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) mit konformen Herdenschutzmassnahmen befand. Diese zusätzliche Massnahme soll die Nutztierhalter unterstützen, die stark von der Tatsache betroffen sind, dass die Anzahl der im Kanton vorhandenen Wölfe exponentiell ansteigt. Sie stellt eine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten dar, die den Tierhaltern durch diese Situation entstehen, sowie eine Beteiligung an den Verlusten durch nicht mehr auffindbare Nutztiere, die in der Regel nicht entschädigt werden können.

Diese finanzielle Unterstützung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gewährt und endet mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG), das derzeit revidiert wird, und der dazugehörigen Verordnung über das Wolfsmanagement in der Schweiz.

Sollten vom Bund oder vom Kanton neue Entschädigungsfonds verordnet werden, könnte diese ausserordentliche Finanzhilfe vor der Umsetzung neuer Bundesrechtsgrundlagen auf Beschluss des Vorstehers des DSIS gegebenenfalls gestrichen werden.

Quelle: Kanton Wallis
Bildquelle: Kanton Wallis


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Schweiz / 24.08.2022 - 13:35:01