• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kanton Wallis: Bevölkerungsschutz – Handhabung in Notfallsituationen

In einem Umfeld, in dem die Risiken zunehmen, steht der Bevölkerungsschutz im Vordergrund.

Mehrere Änderungen sind im Gange, darunter insbesondere die Revision des Ausführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz (AGZSG) sowie die Einrichtung von Notfalltreffpunkten und eines Alarmsystems für die einzelnen Regionen.

Der Staatsrat verabschiedete die Botschaft zum Entwurf der Teilrevision des Ausführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz (AGZSG) und leitete sie an den Grossen Rat weiter. Diese Revision ist durch das Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sowie der dazugehörigen Ausführungsverordnung (ZSV) am 1. Januar 2021 notwendig.

Diese Teilrevision des kantonalen Gesetzes hat zum Ziel, auf die neuen Herausforderungen im Bereich der zivilen Sicherheit zu reagieren, indem insbesondere die Koordination zwischen den verschiedenen am Zivilschutz beteiligten Behörden und Organisationen verstärkt wird. Deshalb ist vorgesehen, dass die sechs regionalen Zivilschutzorganisationen (ZSO), die seit 2012 von den Gemeinden verwaltet werden und vom Kanton abhängig sind, ab 2024 vollständig in den Kanton zu integrieren. Dies wird insbesondere eine einheitliche Behandlung des hauptberuflichen Personals der ZSO ermöglichen sowie den Rahmen ihrer Aufgaben vereinfachen und klarzustellen.

Der Revisionsentwurf schlägt auch eine Neuorganisation dieser sechs regionalen Zivilschutzorganisationen vor. Das Modell sieht die Schaffung von drei Kreisen vor (Ober-, Mittel- und Unterwallis). Um den Bedürfnissen der einzelnen Regionen, insbesondere der Täler, Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, dass die bisherigen Standortgemeinden (Brig, Visp, Siders, Sitten, Martinach und Monthey) weiterhin die Standorte innerhalb der einzelnen Kreise sein werden. Jeder Kreis wird zwei Standorte haben, die von einem einzigen Kommandanten geleitet werden. Grund für diese Neuorganisation ist die Tatsache, dass es seit mehreren Jahren einen nachweislichen Rückgang der Zahl der Zivilschutzdienstpflichtigen gibt. In Zukunft wird es nicht mehr gerechtfertigt sein, sechs Regionen zu haben. Um die grosse Herausforderung des Personalmangels zu beheben, sind Kommunikationskampagnen, insbesondere bei der Rekrutierung von Frauen geplant.

Der dem Grossen Rat vorgelegte Revisionsentwurf sieht auch vor, dass die Finanzierung der ZS ausschliesslich durch den Kanton erfolgen soll. Allerdings ist vorgesehen, dass die Gemeinden ihre Mittel, die sich aus den bis zum 31. Dezember 2011 erhobenen Ersatzbeiträgen zusammensetzt, bis zum 31. Dezember 2028 in den kantonalen Fonds für Ersatzbeiträge überweist. Bis zum 1. Januar 2012 waren nämlich die Gemeinden für die Erhebung der Ersatzbeiträge zuständig. Seitdem ist der Staat Wallis mit dieser Aufgabe betraut. Im Rahmen der Kantonalisierung der ZSO wird vorgeschlagen, dass auch die in der Gemeinde verbliebenen Beitragsgelder an den Kanton übertragen werden sollen. Mithilfe dieser finanziellen Ressourcen soll unter anderem die Zuweisungs- und Kommunikationsstrategie für geschützte Plätze (ein Einwohner = ein Platz) verbessert werden.

Wenn infolge einer Katastrophe oder Notsituation die gewöhnlichen Kommunikations- und Informationskanäle und die lebenswichtige Versorgungsinfrastruktur nicht verfügbar sind, kann das Funktionieren der Gesellschaft schnell ernsthaft beeinträchtigt werden. Auch wenn Präventionspläne dazu beitragen können, die Auswirkungen zu mildern, wird sich die Bevölkerung dennoch unsicher fühlen. Daher sind transparente Informationen über die Situation und ihre Entwicklung sowie die Möglichkeit zur direkten Unterstützung von entscheidender Bedeutung.

Aus diesem Grund plant der Kanton Wallis die Einrichtung von Notfalltreffpunkten (NTP). Es handelt sich um vordefinierte Standorte auf Gemeindeebene, mit denen die Information und Unterstützung der Bevölkerung nach einer Katastrophe oder in einer Notsituation sichergestellt werden kann. Es ist vorgesehen, dass ihre Standorte durch Hinweisschilder in öffentlichen Gebäuden, Parks und Wohnvierteln gekennzeichnet werden. Im Wallis sind 270 NTP geplant.

Ausserdem wird derzeit ein kantonales Konzept für Notunterkünfte als Ergänzung zu den Zivilschutzunterkünften fertiggestellt. Ziel ist es, den Betroffenen einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie sich ausruhen, ernähren und schützen können, bis eine dauerhafte Wohnlösung gefunden werden kann. In diesem Rahmen will der Kanton Wallis eine strategische Reserve von 3000 Betten aufbauen.

Ein Projekt für ein Alarmsystem nach Regionen, mit einer geplanten Umsetzung bis Ende 2024, wird es auch ermöglichen, den Personen, die sich in der von einem Schaden betroffenen Zone befinden, per SMS eine Verhaltensanweisung zu geben. Derzeit können Informationen nur an Personen weitergegeben werden, die im Katastrophengebiet leben.

Das Wallis, ein Kanton mit alpiner Prägung, ist vor allem verschiedenen Naturgefahren ausgesetzt. Risiken im Zusammenhang mit elektrischer Energie oder einer Pandemie sind jedoch als Anliegen auf nationaler Ebene zu betrachten. Wie uns die kantonale Risikoanalyse vom Jahr 2019 zeigt, sieht sich unser Kanton in drei verschiedenen Bereichen mit einem erhöhten Risiko konfrontiert:

  • die Unterbrechung der Stromversorgung
  • die Pandemien
  • natürliche Risiken infolge des Klimawandels.

Der Kanton Wallis passt seine Krisenstrukturen an, um eine optimale Antwort geben zu können. Es ist somit Teil eines Prozesses zur Modernisierung und Stärkung der zivilen Sicherheit, um den aktuellen Herausforderungen in Bezug auf Sicherheit und Krisenmanagement besser gerecht zu werden. Die kantonalen Behörden sind sich der Herausforderungen bewusst, die mit dem Schutz ihrer Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen verbunden sind. Es ist ihre Aufgabe, geeignete Massnahmen umzusetzen, um über die Grundlagen für ein angemessenes Risikomanagement zu verfügen, dem die Bevölkerung, die Infrastrukturen und das Territorium ausgesetzt sind.




 

Quelle: Kanton Wallis
Bildquelle: Kanton Wallis / © Nathalie Germanier

Schweiz / 15.03.2023 - 12:09:54