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Kanton Wallis: 92% aller Lenker enteisen ihr Fahrzeug korrekt

Die Windschutzscheibe, die Seitenscheiben oder auch die Rückspiegel Ihres Fahrzeuges nicht oder nur teilweise zu enteisen, ist gefährlich und kann bestraft werden. Aufgrund der einsetzenden Minustemperaturen erinnert die Kantonspolizei Wallis daran, dass „blindes“ Fahren in Ihrem Kanton nicht angebracht ist.

Jedes Jahr verunglücken zahlreiche Personen, weil sie nicht rechtzeitig gesehen haben oder gesehen wurden. Doch diese Unfälle könnten sehr oft durch einige Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden!

Wie jeden Winter bedecken Schnee, Reif oder Eis Autos, Lastwagen und andere Fahrzeuge. Es ist wichtig, mit einem Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und mit optimaler Sicht zu fahren, um die Sicherheit zu erhöhen. Enteisen Sie daher vor jeder Fahrt die Windschutzscheibe, die Seitenscheiben, die Scheinwerfer und die Rückspiegel.

Befreien Sie zudem Ihr gesamtes Fahrzeug von Schnee, damit Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Im Übrigen sollten Ihre Nummernschilder gut lesbar sein. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln können die Sanktionen bis zum Entzug des Führerscheins reichen.

Die Kantonspolizei rät:

  • Planen Sie genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug für Ihre Fahrten vorzubereiten.
  • Befreien Sie Ihr Fahrzeug vollständig von Schnee (Dach, Karosserie und Beleuchtung).
  • Enteisen Sie die Windschutzscheibe, die Seitenscheiben, die Rückspiegel und die Scheinwerfer vollständig.
  • Denken Sie daran, dass die Straße vereist sein kann. Die Gefahr von Glatteis ist auf Schattenseiten und an feuchten Passagen wie auf Brücken erhöht.
  • Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Beleuchtung und das Reifenprofil Ihres Fahrzeugs (mindestens 4 mm).

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis

Polizeinews / 05.12.2022 - 08:27:03