Kanton Waadt: Schlag gegen Cyberkriminalität – 96 Festnahmen
In einer gross angelegten Aktion hat die Kantonspolizei Waadt 96 Personen festgenommen, die pädophile Inhalte heruntergeladen hatten.
Zwei von ihnen wurden in Untersuchungshaft genommen.
Vom 1. September bis zum 31. Oktober 2022 führte die Zelle Cyberpädophilie der Kriminalbrigade – mit Unterstützung der Brigade Formation judiciaire – der Sicherheitspolizei des Kantons Waadt eine gross angelegte Operation zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet durch.
Für die Kantonspolizei Waadt haben 27 Polizistinnen und Polizisten 153 Arbeitstage aufgewendet, um 42 Hausdurchsuchungen durchzuführen, bei denen 311 Computer, Speichermedien und andere Kommunikationsmittel beschlagnahmt wurden. 96 Personen mit Wohnsitz im Kanton Waadt, die kinderpornografische Bilder oder Videos heruntergeladen oder zur Verfügung gestellt hatten, wurden festgenommen und anschliessend als Beschuldigte vernommen, von denen etwa 15% minderjährig waren. Es wurden 120 Fälle bearbeitet, von denen etwa zehn Personen betrafen, die in der Hauptstadt Waadt wohnten. Diese Fälle wurden zur weiteren Untersuchung an die Stadtpolizei Lausanne weitergeleitet. Von allen Personen, die bei der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht angezeigt wurden, wurden zwei in Untersuchungshaft genommen. Einer von ihnen wurde zudem wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagt.
Internationale Zusammenarbeit zur Verfolgung von Pädophilen
Diese Operation zur Bekämpfung der Cyberpädophilie konnte vor allem dank der Anzeigen des in den USA ansässigen National center for missing and exploited children (NCMEC) durchgeführt werden, dem Sitz der wichtigsten Internetprovider, über die illegale Inhalte geleitet werden. Sie haben ein Verfahren entwickelt, um diese Inhalte aufzuspüren und sie den betroffenen Ländern zu melden. In der Schweiz nimmt die Bundeskriminalpolizei (fedpol) diese US-Meldungen entgegen, analysiert sie und stellt erste Nachforschungen über den Nutzer an, mit dem Ziel, ihn seinerseits bei seinem Wohnkanton anzuzeigen. Parallel dazu überwacht das Cyber-Kompetenzzentrum (RC3) der Kantonspolizei Genf die sogenannten «Peer-to-Peer»-Tauschbörsen und meldet gezielt illegale Inhalte an die Westschweizer Kantone zur weiteren Untersuchung.
Jede Verbreitung von verbotener Pornografie stellt eine Straftat dar
Während einige Fälle auf Konsumenten oder Sammler von illegalen Dateien zurückzuführen sind, die sich ihrer Taten bewusst sind, stellen die Ermittler fest, dass ein Teil der Anzeigen Internetnutzer betrifft, die illegale Dateien zu informativen oder «humoristischen» Zwecken teilen oder weiterleiten.
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass jede Verbreitung von verbotener Pornografie, unabhängig von ihrem Zweck, eine Straftat nach Artikel 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches darstellt.
Die Polizei empfiehlt folgende Verhaltensweisen:
- Wenn Sie eine illegale Datei erhalten (Darstellung von sexuellen Handlungen mit Kindern, Tieren oder Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen, auch wenn es sich um computergenerierte Bilder oder Zeichnungen handelt), leiten Sie diese nicht weiter;
- Kennzeichnen Sie die Datei auf der Website oder in der Anwendung mithilfe des vorgesehenen Links oder der Schaltfläche als unangemessen;
- Melden Sie den Fall dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit über das Meldeformular unter: https://www.report.ncsc.admin.ch/de/;
- Löschen Sie die Nachricht und ihren Inhalt sofort.
Quelle: Kapo Waadt
Titelbild: Symbolbild (© Maxim Vasiliev – shutterstock.com)