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Kanton Waadt: „Raserei“ – Fünf Autofahrer angezeigt


Im Rahmen einer von der Kantonspolizei Waadt in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Lausanne durchgeführten Untersuchung konnten fünf Raser identifiziert und wegen schwerer Verstösse gegen die Verkehrsregeln angezeigt werden.

Gegen diese Personen werden von der Staatsanwaltschaft mehrere Strafverfahren eingeleitet.

Im Laufe des Jahres 2020 haben fünf Personen in unserem Kanton und im Ausland mehrere Verstösse gegen die Verkehrsregeln begangen. Sie fuhren mit überhöhten Geschwindigkeiten, die bis zu über 200 km/h betragen konnten.

Die Ermittlungen ergaben, dass die illegalen Rennen in den Gemeinden Moudon, Lucens und Henniez, aber auch auf Autobahnabschnitten in unserem Kanton stattgefunden haben.

Die gemeinsamen Ermittlungen der Kantonspolizei Waadt und der Stadtpolizei Lausanne ergaben, dass vier kosovarische Staatsangehörige und ein Schweizer Staatsangehöriger im Alter zwischen 24 und 31 Jahren, die im Kanton wohnhaft sind, gegen die Verkehrsregeln verstossen hatten.

Die Fahrer wurden teilweise wegen folgenden Delikten angezeigt: Raserei; nicht konformes Fahrzeug (modifizierter Auspuff); ungewolltes Beschleunigen, das Belästigungen verursacht; absichtliches Schleudern (Drifts); Missbrauch von akustischen oder optischen Warnsignalen; Nebenbeschäftigung (Bedienung des Mobiltelefons während der Fahrt), etc.

Bei ihren verschiedenen Anhörungen in Anwesenheit eines Pflichtverteidigers räumten sie die meisten Fakten ein. Die polizeilichen Ermittlungen, die im Oktober 2021 abgeschlossen wurden, waren den Ermittlern der Verkehrseinheit der Gendarmerie mit Unterstützung der Lausanner Ermittler anvertraut worden. Von der Staatsanwaltschaft wurden Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei erinnert daran, dass unangepasste Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptursachen für Unfälle ist und jedes Jahr Opfer fordert. Raserdelikte werden mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens zwei Jahren bestraft, ganz zu schweigen von der Beschlagnahmung des benutzten Fahrzeugs, die von der urteilenden Behörde ausgesprochen werden kann.

Quelle: Kapo Waadt
Titelbild: Symbolbild (© Kapo Waadt)


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WaadtWaadt / 04.12.2021 - 23:51:20