• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kanton VS: E-Trottinett – Nicht bloss ein Spielzeug!


In den letzten Wochen stellte die Polizei eine Zunahme bei den Unfällen mit E-Trottinett fest. Beim Umgang mit diesen Trendfahrzeugen ist auch häufig ein gefährliches, teils rücksichtsloses Verhalten im Strassenverkehr zu beobachten. Dazu ein Überblick:

Nicht alle E-Trottinett sind für den Strassenverkehr zugelassen. Dies gilt es vor einem Kauf zu berücksichtigen. Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, wobei die maximale Leistung 0,5 kW beträgt. Ein Kontrollschild ist hingegen nicht erforderlich. (BFU 2021)

Im Jahr 2019 ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle mit E-Trottinett. Diese Unfälle forderten ein Todesopfer und einen Schwerverletzten. Im Jahr 2020 registrierte die Polizei sieben Unfälle, wobei drei Personen schwer und zwei leicht verletzt wurden.

Wussten Sie dies?

  • ­ Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
  • Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur dann fahren, wenn sie den Mofa-Ausweis (Kat. M) besitzen. Ab dem 16. Altersjahr ist hingegen kein Führerausweis mehr erforderlich.
  • ­Das Fahren auf dem Trottoir ist nicht erlaubt.
  • Wer mit einem E-Trottinett unterwegs ist, muss – insofern vorhanden – die Velowege und -streifen nutzen.

Unsere Ratschläge:

  • ­ Tragen Sie einen Helm. Schützen Sie sich zudem mit Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschonern.
  • Beachten Sie die Verkehrsregeln. Ist ein E-Trottinett für den Verkehr zugelassen, gelten dieselben Regeln wie für Velos.
  • Wenn Sie im Verkehr unterwegs sind, machen Sie sich gut sichtbar. (helle Kleidung, reflektierende Accessoires oder tragbare Lampe)
  • Seien Sie gut sichtbar (tragen Sie bei schönem Wetter helle Kleidung und im Winter, bei Regen oder in der Dunkelheit reflektierende Kleidung oder Accessoires).
  • Beachten Sie den Bremsweg. Dieser kann mehrere Meter betragen.

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis


Melden Sie sich hier bei der Facebook-Kantonsgruppe an!



WallisWallis / 16.11.2021 - 11:05:57