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Kanton veröffentlicht ersten Nachhaltigkeitsbericht

Der Kanton legt einen Monitoringbericht zur nachhaltigen Entwicklung vor. Während der Bereich Wirtschaft mehrheitlich gut abschneidet, zeigen sich in den gesellschaftlichen und ökologischen Zieldimensionen auch negative Tendenzen.

Die St.Gallerinnen und St.Galler werden immer gesünder, die Lebenskosten bleiben vergleichsweise tief und die Fläche naturnaher Lebensräume nimmt weiter zu. Viele positive aber auch einige negative Trends zeigt der erste Monitoringbericht zur nachhaltigen Entwicklung im Kanton St.Gallen auf. Anhand von 30 Indikatoren zur Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft wird in einer Gesamtsicht aufgezeigt, wo der Kanton St.Gallen heute bezüglich Nachhaltigkeit auf Kurs ist und wo Defizite bestehen. Der Bericht liefert wertvolle Informationen zur Früherkennung von Entwicklungen und gibt Hinweise zum Handlungsbedarf als Grundlage für die politische Planung und Steuerung. Mit welchen Massnahmen diesem Handlungsbedarf begegnet wird, ist Teil des politischen Prozesses. Der Bericht enthält daher keine konkreten Handlungsempfehlungen.

Verbesserungsbedarf im Gesellschafts- und Umweltbereich
Mit Hilfe eines Trendbarometers wird die Entwicklung in den drei Nachhaltigkeitsbereichen aufgezeigt. Eine mehrheitlich positive Trendeinschätzung ist im Kanton St.Gallen bei den wirtschaftlichen Aspekten zu beobachten. Nur das Qualifikationsniveau der Bevölkerung entwickelt sich klar unterdurchschnittlich. Im gesellschaftlichen Bereich bestehen gute Aussichten für Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr, beim Bildungsniveau und bei der Gesundheit der Bevölkerung. Negativ beurteilt werden dagegen die Trends zu mehr Verkehrslärm und zu mehr festgestellten und geahndeten Gewaltdelikten. Im Umweltbereich steht der Kanton gut da beim hohen Anteil naturnaher Natur- und Landschaftsräume an der Kantonsfläche und beim zunehmend haushälterischen Umgang mit dem Trinkwasser. Im Widerspruch zur nachhaltigen Entwicklung stehen hingegen die gefährdete Artenvielfalt, der steigende Energieverbrauch, die sinkende Grundwasserqualität und der fortschreitende Bodenverbrauch.

Weitere Nachhaltigkeitsberichte folgen
Der Kanton St.Gallen ist der erste Ostschweizer Kanton, der einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegt. Ähnliche Berichte gibt es bereits von den Kantonen Aargau, Waadt und Zürich. Für St.Gallen handelt es sich um einen Pilotbericht. Mit der Erarbeitung des Monitorings wurden allen voran Erfahrungen zur Methodik und zum Bearbeitungsaufwand gesammelt. So konnten zum Beispiel mit den vorliegenden Indikatoren noch nicht alle Zielbereiche adäquat abgebildet werden. Diese und andere Lücken sollen beim nächsten Monitoringbericht, der in vier Jahren geplant ist, möglichst geschlossen werden. Für den kantonalen Monitoringbericht wurden grösstenteils die Indikatoren des Cercle Indicateurs verwendet, einer nationalen Plattform für das Nachhaltigkeitsmonitoring von Kantonen und Städten. Der Kanton St.Gallen beteiligte sich im Jahr 2007 zum ersten Mal an der Indikatorberechnung des Cercle Indicateurs, die alle zwei Jahre erfolgt.

Nachhaltige Entwicklung in der Verwaltung fördern

Das Nachhaltigkeitsmonitoring ist Teil eines Vorgehenskonzepts zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Verwaltung, zu dem die St.Galler Regierung im Dezember 2007 grünes Licht erteilt hat. Als weitere Massnahme sollen zum Beispiel grosse Investitionen und Vorhaben künftig auf deren Nachhaltigkeit überprüft werden. Koordiniert werden diese Massnahmen durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, welches die kantonale Ansprechststelle für die nachhaltige Entwicklung ist. Der Monitoringbericht ist im Internet hier abrufbar.

Nachhaltige Entwicklung als Verfassungsaufgabe

Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) formulierte im Jahr 1987 die heute breit akzeptierte Definition der nachhaltigen Entwicklung: «Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.» Die Schweiz hat 1992 an der UNO-Konferenz in Rio de Janeiro der Agenda 21 zugestimmt, in der die Massnahmen für die weltweite Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung formuliert sind. In der Bundesverfassung werden Bund und Kantone verpflichtet, «ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits» (Artikel 73) anzustreben. Die Staatsziele der St.Galler Kantonsverfassung (Art. 9 ff.) umfassen alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung und streben in ihrer Konzeption auf eine langfristig ausgewogene Entwicklung hin. Damit enthalten sie ebenfalls die Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung.
St.GallenSt.Gallen / 23.01.2009 - 10:52:52