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Kanton Uri: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – generelles Feuerwerksverbot


Durch die aktuelle Trockenheit und die akute Hitzewelle ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen. Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot.

Dies bedeutet Folgendes:

Es ist verboten:

  • Im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz/Kohle-Grills);
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Heissluftballone oder „Himmelslaternen“ steigen zu lassen;
  • Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen.

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können

Für Rückfragen von Medienschaffenden: Beat Annen, Vorsteher Amt für Forst und Jagd, Telefon +41 41 875 2315, E-Mail Beat.Annen@ur.ch (bis 31. August 2022)

Quelle: Kanton Uri
Bildquelle: Kanton Uri


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Schweiz / 20.07.2022 - 13:07:04