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Kanton Thurgau: Neue Autobahnvignette ab Mittwoch, 1. Februar 2023 (Video)

Denken Sie daran: Ab Mittwoch, 1. Februar 2023, muss die neue, gelbe Autobahnvignette angebracht sein. Werden Sie ohne gültige Vignette angehalten, gibt es eine Ordnungsbusse.

Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt im Originalzustand und ohne Verwendung anderer Materialien auf das Fahrzeug an der vorgeschriebenen Stelle geklebt werden.

Bei Fahrzeugen auf der Innenseite der Windschutzscheibe am Rand oder hinter dem Rückspiegel, bei Anhängern und Motorrädern an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil. Die Vignette ist nur für das Fahrzeug gültig, auf das sie geklebt wurde. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.



Weitere Informationen zur Autobahnvignette und deren Verwendung gibt es hier.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Titelbild: Screenshot Video / Kantonspolizei Thurgau

Polizeinews / 24.01.2023 - 10:35:17