Kanton Thurgau darf Hunde einziehen
Der Kanton Thurgau kann Hundehaltern den Hund wegnehmen, wenn sie die Hundesteuer nicht bezahlt haben.
Der Thurgauer Regierungsrat ist mit dem Urteil des Bundesgerichts zum kantonalen Hundegsetz zufrieden. Damit stehe den Gemeinden ein wirksames Instrument gegen renitente Hundehalter zur Verfügung, schreibt die Regierung am Freitag.
Das Bundesgericht hat am Freitag entschieden, dass Hunde eingezogen und notfalls fremdplatziert werden dürfen, wenn der Hundehalter keine Haftpflichtversicherung abschliesst, die Hundesteuer nicht bezahlt oder den Hund nicht kennzeichnet.
Der Beschwerdeführer hatte diese Zwangsmassnahmen als bundesrechtswidrig, menschen- und tierunwürdig erachtet und deshalb deren Aufhebung gefordert.
Gegen renitente Hundehalter
Dieses Urteil dürfte vor allem die Gemeinden freuen, kommentiert die Kantonsregierung. Ihnen stehe nun weiterhin ein wirksames Instrument zur Verfügung, um gegen renitente Hundehalter vorzugehen.
Das Bundesgericht habe auch darauf hingewiesen, dass die Bestimmung auch in ein frühzeitige Eingreifen in tierschutzrechtlicher Hinsicht ermögliche, teilt die Regierung weiter mit. Ursprünglich war vorgesehen, die nun bundesrichterlich abgesegnete Möglichkeit, Tiere einzuziehen, noch weiter zu fassen.
Tötungsmöglichkeit gestrichen
Noch nach der ersten Gesetzeslesung stand die Möglichkeit im Gesetz, eingezogene Hunde nicht nur fremdplatzieren sondern auch töten zu können. Nach heftigen Protesten von Tierschützern und ausführlichen Diskussionen wurde diese Möglichkeit in zweiter Lesung gestrichen.
Die Kritiker hatten vor allem argumentiert, das Tier werde wie eine Sache behandelt, was nach neuem Tierschutzgesetz nicht mehr zulässig sei. Vor allem Gemeindevertreter hatten die Tötungsmöglichkeit beibehalten wollen, weil ein längerer Tierheimaufenthalt eines Hundes teuer werden kann.



























