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Kanton St.Gallen: Vignettenwechsel nicht vergessen

Die Kantonspolizei St.Gallen erinnert daran, dass ab Mittwoch (01.02.2023), auf abgabepflichtigen Nationalstrassen die neue Autobahnvignette 2023 angebracht sein muss. Bei Routinekontrollen wird auch die Gültigkeit der Vignette überprüft.

Die Übergangsfrist für den Wechsel der Vignette läuft diesen Mittwoch ab. Danach ist nur noch die Autobahnvignette für das Jahr 2023 gültig.

Bei Routinekontrollen der Kantonspolizei St.Gallen wird unter anderem auch die Gültigkeit der Vignette überprüft. Fahrzeugführende, die ohne gültige Vignette auf einer Autobahn angehalten werden, müssen mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken rechnen.

Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt anzubringen:

  • Bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel)
  • Bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Ort.

Weitere Informationen zur Vignette stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Verfügung: Vignette (Autobahngebühren) (admin.ch)

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

Polizeinews / 27.01.2023 - 09:30:16