• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kanton St.Gallen: Stabile Zahlen Kindes- und Erwachsenenschutz

Der Kanton St.Gallen und die neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden (KESB) haben den jährlichen Kenndatenbericht zu den Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen veröffentlicht.

Die Daten zeigen, dass die Schutzmassnahmen bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen leicht angestiegen sind. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen im Durchschnitt.

Am 31. Dezember 2022 bestanden im Kanton St.Gallen 5’223 Erwachsenenschutzmassnahmen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme von 61 Massnahmen beziehungsweise 1,2 Prozent. Die Beistandschaften unterscheiden sich in der Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte. Die leichteren Schutzmassnahmen haben im Vergleich zum Vorjahr um 153 Fälle (3,4 Prozent) zugenommen. Die stärksten Schutzmassnahmen haben um 93 Massnahmen (15,5 Prozent) abgenommen.

Diese Zahlen verdeutlichen den Trend, dass die Fachpersonen der KESB die einzelnen Lebenssituationen von Betroffenen individuell beurteilen und immer häufiger massgeschneiderte Schutzmassnahmen errichten.

Zahl der Kindesschutzmassnahmen leicht steigend

Am 31. Dezember 2022 bestanden für minderjährige Personen 3’695 Kindesschutzmass¬nahmen, was einer Zunahme von 115 Massnahmen (3,2 Prozent) entspricht. Für ein Kind können mehrere Schutzmassnahmen bestehen. Insgesamt hatten 2’859 Kinder und Jugendliche eine oder mehrere Schutzmassnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Zunahme von 101 betroffenen Minderjährigen (rund 3 Prozent) zu verzeichnen.

Die häufigste Kindesschutzmassnahme ist die Beistandschaft, die in 2’545 Fällen errichtet wurde. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Abnahme von 14 Fällen. Die zweithäufigste Massnahme ist die Weisung, die in 473 Fällen (Zunahme von 6,8 Prozent) errichtet wurde. Dabei handelt es sich um ambulante Unterstützungsmassnahmen, welche die KESB anordnet. So verpflichtet sie Familien, zum Beispiel eine Erziehungsberatung oder eine sozialpädagogische Familienbegleitung in Anspruch zu nehmen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Interkantonaler Vergleich

Durchschnittlich hatten im Jahr 2022 12 von 1’000 Erwachsenen und 29 von 1’000 Kindern eine oder mehrere Schutzmassnahmen. Diese Werte sind seit dem Vorjahr stabil geblieben. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen damit bei Kindesschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei Massnahmen für Erwachsene leicht darunter.

Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen unauffällig

Der Bericht enthält auch Daten zu Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien sowie zu den Kosten der Gemeinden für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und für die sozialpädagogische Familienbegleitung.

Am 31. Dezember 2022 waren 210 Kinder und Jugendliche in einem Heim untergebracht. Im Vorjahr waren es 209. 55 Kinder und Jugendliche aus dem Kanton St.Gallen fanden Schutz in einer Notunterkunft. Im Vorjahr waren es 57. Die Anzahl der Unterbringungen in einer Pflegefamilie sind im Vergleich zum Vorjahr von 313 auf 319 Pflegeverhältnisse leicht angestiegen.

Die Kosten für die Fremdunterbringungen sind angestiegen, während die Kosten für die sozialpädagogische Familienbegleitung gesunken sind. Diese Aufwendungen unterliegen jährlichen Schwankungen.

 

Quelle: Kanton St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kanton St.Gallen

Schweiz / 23.11.2023 - 08:49:51