• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kanton St.Gallen: Regierung will wirkungsvollen Schutz vor Motorenlärm

Die Regierung des Kantons St.Gallen lehnt den Vorschlag des Bundesrates für die Umsetzung der Motion „Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren“ weitgehend ab.

Die vorgesehenen Massnahmen sind zu wenig wirkungsvoll, um die Bevölkerung tatsächlich vor exzessivem Lärm durch Motoren zu schützen.

Die vorgeschlagene Revision des Bundesrates beinhaltet Massnahmen, um geräuschrelevante Fahrzeugmanipulationen sowie unnötig verursachten Verkehrslärm einfacher und strenger bestrafen zu können. Dass bei der Bekämpfung von Motorenlärm Handlungsbedarf besteht, ist für die St.Galler Regierung unbestritten. Sie begrüsst entsprechende Bestrebungen, hält die in der Revisionsvorlage vorgesehenen Massnahmen jedoch für zu wenig wirkungsvoll.

In der Vorlage bleiben diverse Missstände unberücksichtigt. So fehlen unter anderem gesetzliche Grundlagen, um „Lärmblitzer“ einsetzen und auf Daten der Fahrzeugsteuergeräte zugreifen zu können, um softwaretechnische Manipulationen festzustellen.

Die vorgeschlagene Ausweitung der Ordnungsbussentatbestände führt zur Besserstellung von Fahrzeuglenkenden, die ihre Fahrzeuge zur Lärmsteigerung manipulieren. Die St.Galler Regierung lehnt sie deshalb ab. Auch ist im Ordnungsbussenverfahren eine Meldung an die Administrativbehörde ausgeschlossen und verunmöglicht so, im Wiederholungsfall einen Führerausweisentzug anzudrohen. Das schränkt den Handlungsspielraum stark ein, unnötige beziehungsweise übermässige lärmerzeugende Fahrzeuge zu ahnden.

Fahrzeuge, an denen die Polizei mehrmals Manipulationen bezüglich des Geräuschverhaltens nachweisen konnte, sollen gemäss Bundesvorschlag künftig über einen Zeitraum von zwei Jahren fünf Mal zur Nachprüfung aufgeboten werden. Diese ausserordentliche Prüfpflicht lehnt die Regierung ab. Die EDV-Systeme der Strassenverkehrsämter sind für eine entsprechende Lösung nicht vorbereitet, die notwendigen Anpassungen stehen in keinem Verhältnis zur geringen Anzahl entsprechend abgeänderter Fahrzeuge, die bisherigen Massnahmen haben sich bewährt und der zusätzliche Personal- und Administrativaufwand beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt kann nicht beziffert werden.

 

Quelle: Kanton St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kanton St.Gallen

Schweiz / 24.03.2023 - 09:55:58