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Kanton St.Gallen: „Nein“ zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Die kantonale Gleichstellungsförderung lanciert mit „KMU konkret+“ ein Angebot zur Prävention von sexueller Belästigung. Dieses ergänzt das Beratungs- und Weiterbildungsangebot der Abteilung Integration und Gleichstellung im Amt für Soziales.

Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden hat im Verlauf des Erwerbslebens sexuelle Belästigungen erlebt.

Obwohl das Gleichstellungsgesetz Arbeitgebende verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen und präventive Massnahmen zu ergreifen, ist das tabuisierte Thema für viele Unternehmen kein Alltagsgeschäft. In der Realität sind Leitungspersonen oft unsicher und unvorbereitet, wenn es zu einem Vorfall kommt. Mit dem Projekt „KMU konkret+“ bietet die kantonale Gleichstellungsförderung eine praxisnahe Unterstützung.

Neues Angebot gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

„KMU konkret+“ wird bereits seit einem Jahr in der Stadt Zürich und im Kanton Appenzell-Ausserrhoden umgesetzt. Nun können auch kleinere und mittlere Unternehmen aus dem Kanton St.Gallen das Angebot nutzen. Weiterbildungen für Kaderpersonen und Mitarbeitende werden durch ein professionelles Schulungsteam direkt im Unternehmen durchgeführt. Die Geschäftsleitung erhält von Expertinnen und Experten Unterstützung bei der Einführung oder Überarbeitung von Leitfäden und Reglementen. Mit der Teilnahme am Projekt fördern Unternehmen und Organisationen ein respektvolles und belästigungsfreies Arbeitsklima und nehmen ihre Fürsorge- und Präventionspflichten wahr. Das Angebot wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann finanziell unterstützt. Weitere Informationen finden sich unter www.kmukonkret.ch.

Angebote der kantonalen Gleichstellungsförderung

Nebst dem Präventionsangebot „KMU konkret+“ bietet die kantonale Gleichstellungsförderung Informationen, Beratung und eine Weiterbildung rund um die Thematik „Gleichstellung im Erwerbsleben“ an. Das Beratungsangebot können sowohl Unternehmen, die faire Arbeitsbedingungen sicherstellen wollen, als auch Arbeitnehmende, die sich aufgrund des Geschlechts benachteiligt fühlen, in Anspruch nehmen. Dabei kann es um den Lohn, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, stereotype Leistungserwartungen und vieles mehr gehen. Des Weiteren wird regelmässig für Führungskräfte und HR-Fachpersonen die Weiterbildung „Gleichstellung im Arbeitsalltag“ durchgeführt. Die nächste Weiterbildung findet am Donnerstag, 8. Juni 2023, 9.00 bis 17.00 Uhr in St. Gallen statt. Weitere Informationen finden interessierte Person unter www.gleichstellung.sg.ch.

 

Quelle: Kanton St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kanton St.Gallen

Polizeinews / 16.11.2022 - 13:11:47