• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kanton St.Gallen: Bund sagt Ja zur Regulation des Calfeisentalrudels

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat beim Bund ein Gesuch zur Regulation des Wolfsrudels im Calfeisental eingereicht, weil dieses zahlreiche Nutztiere in geschützten Herden gerissen hat.

Der Bund hat dieses Gesuch gutgeheissen. Der Kanton wird nun die Entfernung des gesamten Calfeisental-Rudels verfügen.

Um die weitere rasche Verbreitung des Wolfes zu bremsen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu verbessern, beabsichtigt der Kanton, am 1. Dezember 2023 die Entfernung des gesamten Calfeisental-Rudels zu verfügen. Nebst der Wildhut werden auch ausgebildete Jagdpächterinnen und Jagdpächter der lokalen Jagdgesellschaften für diese Regulationsabschüsse miteinbezogen werden. Die Abschussbewilligung wird vom 1. Dezember 2023 bis am 31. Januar 2024 gelten. Gleichzeitig wird die Verfügung vom 22. August 2023 für den Abschuss von drei der sechs Welpen aufgehoben.

Das Calfeisental-Rudel ist eines von sechs Rudeln, die in Absprache mit den Kantonen Graubünden und Tessin im Grossraubtierkompartiment V (Südostschweiz) eliminiert werden sollen. Im Kompartiment gibt es insgesamt 16 Wolfsrudel mit Reproduktion. Die am 1. Dezember 2023 in Kraft tretende eidgenössische Jagdverordnung definiert für dieses Kompartiment ein Minimum von nur drei Rudeln. Die Kantone nutzen diesen Spielraum nicht aus. Im Kompartiment kommen auch unauffällige Rudel vor, die zu keinen Problemen führen.

Verletzter Wolf im Taminatal wurde gewildert

Am 9. Juli 2023 musste in Valens ein schwer verletzter Wolf durch die Wildhut erlöst werden. Ermittlungen haben nun gezeigt, dass der Wolf zuvor durch einen Schuss schwer verletzt und deshalb erlöst werden musste. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat Anzeige erstattet. Die Täterschaft konnte bis jetzt noch nicht eruiert werden.

 

Quelle: Kanton St.Gallen
Bildquelle: Kanton St.Gallen

Schweiz / 28.11.2023 - 14:12:47