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Kanton Schaffhausen: Acht Verkehrsteilnehmer mit vereisten Scheiben

Am Dienstagmorgen (17.01.2023) und am Donnerstagmorgen (19.01.2023) hat die Schaffhauser Polizei je vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben angehalten.

Eingeschränkte Sichtverhältnisse sind eine grosse Gefahr im Strassenverkehr.

Im Zeitraum zwischen 06.25 Uhr und 07.05 Uhr am Dienstagmorgen (17.01.2023) hielt die Schaffhauser Polizei vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben an. An den Kontrollörtlichkeiten in Beringen und in der Stadt Schaffhausen herrschte zu dieser Zeit reger Morgenverkehr. Nachdem die Front- respektive Seitenscheiben vollständig vom Eis befreit wurden, durften die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker ihre Fahrt fortsetzen.

Am Donnerstagmorgen (19.01.2023) wurden von der Schaffhauser Polizei wiederum vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben im Verkehr festgestellt und angehalten.

Die acht Personen werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Person, die mit eingeschränkter Sicht fährt, sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Eine Fahrzeuglenkerin bzw. ein Fahrzeuglenker muss in alle Richtungen freie Sicht haben. Neben Front- und vorderen Seitenscheiben, müssen Scheinwerfer, Blinker und Rückspiegel sowie Fahrzeugdach und Motorhaube komplett von Eis und Schnee befreit sein.



 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei

+Instagram-CH / 19.01.2023 - 16:24:38