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Kanton Nidwalden: Von Veröffentlichung der Radarstandorte soll abgesehen werden


Ein Vorstoss fordert die wöchentliche Publikation der stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen auf den Nidwaldner Strassen. Der Regierungsrat ist vom Nutzen wenig überzeugt und stützt sich dabei auf Erfahrungen anderer Kantone.

Die Kontrollerwartung und damit die Aufmerksamkeit der Lenkenden ist höher, wenn diese überall und jederzeit mit Radarkontrollen rechnen müssen.

In ihrer Motion vom Dezember 2021 verlangen Landrat Roland Blättler, Stansstad, und Mitunterzeichnende, dass der Regierungsrat gesetzliche Grundlagen schafft, um künftig die Standorte von stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen der Nidwaldner Verkehrspolizei wöchentlich zu veröffentlichen. Zur Begründung wird unter anderem angegeben, dass dies in anderen Kantonen bereits praktiziert werde und beispielsweise St. Gallen damit positive Erfahrungen gemacht hätte. So gehe aus den Verkehrsunfallstatistiken seit der Praxisänderung 2013 klar hervor, dass die Geschwindigkeitsregeln besser eingehalten werden und eine signifikante Abnahme der Unfälle habe festgestellt werden können.

Der Regierungsrat betont, dass ihm die Sicherheit auf dem Nidwaldner Strassennetz sehr wichtig ist und anerkennt die grundsätzlichen Bestrebungen des Motionärs, zu einer weiteren Verbesserung beizutragen. Denn nach wie vor gehören Unfälle, bei denen überhöhte Tempi oder Alkohol im Spiel sind, zu jenen mit den schwerwiegendsten Folgen. Allerdings gewichtet der Regierungsrat die Publikation der Standorte von stationären und semistationären Messstationen dafür nicht als zentral. „Wir bezweifeln, dass dies einen relevanten Effekt auf die Verkehrssicherheit hat“, hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin, Frau Landammann Karin Kayser-Frutschi, fest. Viel wichtiger ist es, dass durch die Thematisierung von Radarkontrollen in der Öffentlichkeit die Fahrzeuglenkenden regelmässig daran erinnert werden, dass jederzeit Kontrollen durchgeführt werden können, auch mit mobilen Messgeräten, die an unterschiedlichen Standorten zum Einsatz gelangen. „Dies erhöht die Kontrollerwartung überall und nicht nur lokal begrenzt. Dadurch halten sich Lenkende nicht nur punktuell, sondern insgesamt besser an Geschwindigkeitslimiten“, begründet Karin Kayser-Frutschi.

Zu den vom Motionär ins Feld geführten Erfahrungen der St. Galler Kantonspolizei hält der Regierungsrat fest, dass diese auf eigene Nachfrage mitgeteilt hat, dass nicht die Publikation der Radarstandorte der Grund für den Rückgang der Unfälle gewesen sei, sondern vielmehr die Einführung des Raser-Tatbestandes per 1. Januar 2013 dazu geführt hat. Ein ähnlicher Effekt ist – wenn auch nicht ganz so ausgeprägt – übrigens auch in der Verkehrsunfallstatistik des Kantons Nidwalden erkennbar.

Der Einfluss des Raser-Tatbestandes sowie weitere Anstrengungen der Kantonspolizei zur Verbesserung der Verkehrssicherheit haben in den vergangenen zehn Jahren zu einer klaren Tendenz sinkender Unfallzahlen geführt. Weiter hat die Kantonspolizei Luzern, welche die Standorte auf ihrer Webseite veröffentlicht, zu Protokoll gegeben, dass die Klickzahlen eher gering sind und wohl nur wenig dazu beitragen dürften, dass die Kontrollerwartung der Fahrzeuglenkenden erhöht wird. Die wenigsten Fahrzeuglenkenden machen sich den Aufwand, sich vor einer Fahrt proaktiv über allfällige Radarstandorte zu informieren.

Grundsätzlich ist die öffentliche Verbreitung von Warnungen über Geschwindigkeitskontrollen gemäss Bundesrecht verboten. Sie ist nur dann erlaubt, wenn die kantonale Polizeigesetzgebung dafür eine klare Grundlage enthält, so wie es in den Kantonen St. Gallen und Luzern der Fall ist. Aus den vorerwähnten Gründen empfiehlt der Nidwaldner Regierungsrat, auf eine solche Ausnahmeregelung im eigenen kantonalen Recht zu verzichten, und beantragt daher dem Landrat, die Motion abzulehnen.

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © Maxim Studio – shutterstock.com


NidwaldenNidwalden / 16.05.2022 - 08:13:23