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Kanton Nidwalden: Prüfung des Schutzes vor dem Wolf wird unterstützt


Selbst wenn Risse von Nutztieren durch den Wolf seit 2019 nicht mehr vorgekommen sind, ist das Grossraubtier ein Dauerthema in der Land- und Alpwirtschaft. In einem Vorstoss ist auch davon die Rede, dass der Wolf zusehends seine natürliche Scheu verliert. Deshalb soll der Schutz der Bevölkerung geprüft werden.

Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen.

In einem Postulat fordern die Landräte Paul Odermatt, Armin Odermatt und Mitunter- zeichnende den Regierungsrat auf, den Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern, vor dem Wolf zu prüfen. Sie machen geltend, dass das Raubtier immer mehr die natürliche Scheu verliert und in Siedlungsgebiete eindringt. In Anbetracht der rasant wachsenden Wolfspopulationen in der Schweiz soll auch geklärt werden, ob die Interessen der Berggebiete im Bereich der Alp- und Landwirtschaft sowie Tourismus ausreichend berücksichtigt werden.

Seit 1995 sind regelmässig Wölfe aus den italienisch-französischen Alpen in die Schweiz zugewandert. Die Rückkehr der Grossraubtiere in unsere Kulturlandschaft ist für die Landwirtschaft eine Herausforderung. Seit dem ersten Wolfsübergriff auf Nutztiere in Nidwalden im Jahr 2009 wurden bisher insgesamt 28 gerissene Schafe und eine gerissene Ziege verzeichnet. 2019, 2020 und im laufenden Jahr mussten keine Nutztierrisse beklagt werden. Dennoch gingen auch in dieser Zeit vereinzelte Meldungen von Wolfsichtungen ein. Es handelte sich dabei aber ausschliesslich um Einzeltiere. Wölfe, die ihre natürliche Scheu gegenüber Menschen verloren hätten und sich aus eigenem Antrieb in oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten, konnten bis heute nicht festgestellt werden. Eine solche Gefährdung von Menschen ist Voraussetzung, um eine Regulierung des Wolfbestandes zu rechtfertigen. Allerdings sind die Möglichkeiten für die Kantone ohnehin beschränkt, nachdem die präventive Regulierung von Wölfen nach einer eidgenössischen Volksabstimmung im September 2020 weiterhin nicht möglich ist. Die Kompetenzen für Eingriffe in Wolfsrudel bleiben beim Bund.

Damit die Land- und Alpwirtschaft auch mit der Präsenz des Wolfes ohne unzumutbare Einschränkungen bestehen kann, steht das Umsetzen von wirksamen Massnahmen für den Herdenschutz im Zentrum. Landwirte sind zwar nicht dazu verpflichtet, sondern agieren eigenverantwortlich. Sie werden dabei aber fachlich beraten und finanziell durch die öffentliche Hand unterstützt. Vor einigen Jahren wurde zudem den Landwirten ein komplettes Notfall-Set wie Zäune, Blinklampen, Viehhüter und weitere Utensilien für einen sofortigen Ernstfall bereitgestellt. Daneben ist auch der lokale SMS-Frühwarndienst für Nutztierhalter hervorzuheben, der aus dem Wolfskonzept Nidwalden entsprungen ist.

Der Regierungsrat stellt fest, dass das Thema „Wolf“ und die sich daraus ergebenden direkten und indirekten Fragestellungen im Kanton Nidwalden bereits aktiv bearbeitet werden. Ferner erarbeitet die Regierungskonferenz der Gebirgskantone aktuell ein Grundlagenpapier für das Wolfsmanagement. Dennoch spricht sich der Regierungsrat dafür aus, den Schutz der Bevölkerung vor dem Wolf grundlegend zu prüfen und daraus allfällige Massnahmen – bei Bedarf in Einklang mit anderen Kantonen – abzuleiten. Es muss in naher Zukunft damit gerechnet werden, dass die Wolfspopulation in der Schweiz weiter zunehmen und auch wieder eine erhöhte Präsenz in Nidwalden möglich sein wird. Daher wird dem Landrat beantragt, das Postulat gutzuheissen.

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © PatrickLauzon photographe – shutterstock.com


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NidwaldenNidwalden / 17.12.2021 - 08:14:04