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Kanton Nidwalden: Konsequente Ausweiskontrolle ermöglicht Jugendschutz

Der Kanton Nidwalden führt regelmässig Testkäufe auf alkoholhaltige Getränke und Tabakwaren durch. Zuletzt ist es bei Spirituosen und Tabakwaren zu deutlich mehr Fehlverkäufen gekommen.

Häufigster Grund: Das Alter wird falsch eingeschätzt. Mittels konsequenter Ausweiskontrolle lassen sich die gesetzlichen Jugendschutzvorschriften einhalten.

Der Kanton Nidwalden hat in diesem Frühsommer bei rund 30 Verkaufsstellen Testkäufe auf alkoholische Getränke und Tabakwaren durchgeführt. Die Auswertung zeigt, dass über ein Drittel aller getesteten Betriebe (44 Prozent) Bier an Jugendliche unter 16 Jahren verkauften. 46 Prozent der Geschäfte händigten Spirituosen an Personen aus, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Beim Tabak verzeichneten 43 Prozent der getesteten Betriebe sogenannte Fehlverkäufe.

Der Vergleich mit den Resultaten aus dem Vorjahr zeigt, dass der Anteil an illegalem Spirituosen- und Tabakverkauf deutlich gestiegen ist. Das Alkoholgesetz verbietet die Abgabe von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren. Zu Spirituosen zählen Fruchtbrände, Vodka oder Gin, aber auch Aperitif-Getränke wie Martini und Alcopops wie Smirnoff.

Im Alltag von Verkäuferinnen und Verkäufern bildet die korrekte Alterseinschätzung eine der grössten Herausforderungen. Eine Hilfestellung kann die kostenlose App „Jalk ID-Scan“ des Blauen Kreuzes bieten, mit welcher das Alter auf dem Ausweis von jungen Kundinnen und Kunden einfach und rasch überprüft werden kann. Die konsequente Ausweiskontrolle dient dem Jugendschutz. Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Starke Schutzbestimmungen helfen mit, sie vor zu frühem und übermässigem Alkohol- und Tabakkonsum sowie möglichen nachteiligen Folgen für die Gesundheit zu bewahren.

Die kantonale Fachstelle Gesundheitsförderung und Integration unterstützt den Detailhandel, die Gastronomie und Festveranstaltende bei der Umsetzung griffiger Jugendschutzmassnahmen. Testkäufe dienen der Sensibilisierung und Information. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt hat die Fachstelle diesen Sommer mit Verkaufsstellen, die bei den Testkäufen wiederholt die Jugendschutzbestimmungen missachtet haben, das Gespräch gesucht. „Dem Verkaufspersonal ist zuweilen gar nicht bewusst, welche Konsequenzen ein zu früher Alkohol- oder Tabakkonsum für junge Kundinnen und Kunden haben kann. Daher setzen wir primär auf Aufklärung“, hält die Fachverantwortliche Sara Brunati fest. Bei weiteren Fehlverkäufen droht allerdings ein Entzug der Bewilligung zum Verkauf von alkoholischen Getränken.

Weitere Infos finden sich unter www.jugendschutz-zentral.ch.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

NidwaldenNidwalden / 01.09.2022 - 10:18:15