Kanton Nidwalden: Befragungen von Inhaftierten sollen per Video stattfinden können
Der Kanton Nidwalden passt seine Bestimmungen im Ausländerrecht den neuen Vorgaben des Bundes an.
Die Vorlage dazu ist in der Vernehmlassung gut angekommen. Mit der Teilrevision soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, Befragungen und Anhörungen von Inhaftierten per Videokonferenz durchzuführen. Dadurch können Abläufe vereinfacht werden. Die Gesetzesvorlage geht nun an den Landrat.
Die Gesetzgebung im Bereich des Ausländer- und Asylrechts wird auf Bundesebene geregelt. Mit Einführung eines neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes sind die Kantone verpflichtet worden, ihre eigenen Gesetze mit den Vorgaben des Bundes in Einklang zu bringen. Die Teilrevision des kantonalen Ausländerrechts ist im Kanton Nidwalden auf gutem Weg, nachdem der Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung gestossen ist. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun an den Landrat verabschiedet.
Ein zentrales Anliegen der Teilrevision ist die Präzisierung der Zuständigkeiten, vor allem im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe und der ausländerrechtlichen Administrativhaft. Dadurch sollen Doppelspurigkeiten vermieden und die Effizienz in der Verwaltung gesteigert werden. So wurden beispielsweise die Aufgabenbereiche des Amtes für Asyl und Flüchtlinge, der kantonalen Ansprechstelle für Integrationsfragen und der Gemeinden eindeutiger festgelegt.
Als bedeutende Neuerung wird mit der Teilrevision die gesetzliche Grundlage geschaffen, Befragungen, Anhörungen und Haftanordnungen von festgenommenen Personen in Zukunft per Videokonferenz durchzuführen. Diese Änderung orientiert sich an den Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung. „Mit dieser Möglichkeit können in Zukunft lange Anfahrtswege vermieden und finanzielle Ressourcen geschont werden, ohne dass Verfahrensabläufe eine Qualitätseinbusse erleiden“, sagt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Insbesondere im Zusammenhang mit der ausländerrechtlichen Administrativhaft sollen Videokonferenzen zur Anwendung gelangen, nachdem Nidwalden und weitere Zentralschweizer Kantone aufgrund von verschärften Anforderungen den Vollzug der Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft an ein spezialisiertes Zentrum im Kanton Zürich übertragen haben.
Die Beratung im Landrat soll im vierten Quartal 2024 erfolgen. Ziel ist es, die Teilrevision des kantonalen Ausländerrechts per 1. März 2025 in Kraft zu setzen.
Weitere Informationen, so auch zum Ergebnis der Vernehmlassung, finden Sie hier.
Quelle: Kanton Nidwalden
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