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Kanton neu mit «Fachorgan Naturgefahren»

Appenzell Ausserrhoden. Die kantonale Naturgefahrenanalyse wurde im Sommer 2009 abgeschlossen, Gefahrenhinweis- und Gefahrenkarten sind heute behördenverbindlich.

Für deren optimalen Einsatz müssen sie aber möglichst aktuell sein; besonders dann, wenn es um die Einschätzung von Naturrisiken geht. Ein kantonales «Fachorgan Naturgefahren» stellt neu die periodische Nachführung sicher.
Mit dem Erlass der Gefahrenhinweis- und Gefahrenkarten im Sommer 2009 wurde die Naturgefahrenanalyse über ganz Ausserrhoden abgeschlossen. Seit September sind die Karten behördenverbindlich. Sie dienen den Behörden und Verwaltungsstellen in Kanton und Gemeinden bei planungstechnischen Entscheiden und bei der Beurteilung von Baugesuchen. Mit dem Abschluss der Naturgefahrenanalyse wurde auch die «Kommission Projekt Naturgefahren» aufgelöst.
Doch im Laufe der Zeit wird es notwendig sein, diese Grundlagen neuen und veränderten Gegebenheiten anzupassen.
Eine Revision der Karten nötig machen können beispielsweise neue Erkenntnisse bezüglich Auftreten,
Intensität und Wiederkehrdauer von Ereignissen oder ein veränderter Zustand der Natur. Aber auch, wenn
zwischenzeitlich Schutzmassnahmen zur Verringerung des Naturgefahrenrisikos getroffen worden sind. Denn die Erarbeitung der Gefahrengrundlagen stützt sich immer nur auf eine Momentaufnahme für ein bestimmtes Gebiet.
Der Kanton regelt nun das Verfahren und die Zuständigkeiten für eine periodische Nachführung mit dem Einsetzen eines ständigen Fachorgans neu. Dies soll Koordination und Leitung der Nachführungen übernehmen.
Das «Fachorgan Naturgefahren» bildet sich aus kantonalen Vertretern aus dem Tiefbauamt (Leitung), der Abteilung Wasserbau, dem Oberforstamt, dem Planungsamt und der Assekuranz. Der Kanton trägt die Kosten der Bereitstellung der Grundlagen, die Gemeinden allenfalls die Kosten der daraus resultierenden raumplanerischen Umsetzung.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 21.01.2010 - 09:44:22