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Kanton Luzern: JSK für vereinfachte Anzeigemöglichkeit bei Konkursdelikten

Konkurs- und Betreibungsdelikte sollen inskünftig einfacher und schneller bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden können.

Eine von Inge Lichtsteiner-Achermann namens der Kommission Justiz und Sicherheit JSK eingereichten Motion verlangte die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Anzeige von Betreibungs- und Konkursdelikten durch die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamten.

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates (JSK) hat unter dem Vorsitz von Inge Lichtsteiner-Achermann (Mitte, Egolzwil) eine entsprechende Anpassung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Gesetz über die Schuldbetreibung und Konkurs (B 132) vorberaten.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf einer Gesetzesänderung, damit die anzeigeberechtigten Angestellten der Betreibungs- und Konkursämter ihre Aufsichtsbehörde nicht mehr um die Entbindung vom Amtsgeheimnis ersuchen müssen, bevor sie Strafanzeige einreichen. Diese Regelung vereinfacht das Verfahren und entlastet die Behörden in administrativer Hinsicht. Ausserdem kann sie zur strafrechtlichen Prävention im Bereich der Wirtschaftskriminalität beitragen. Die JSK stimmt der Gesetzesänderung einstimmig zu. Sie wünscht zudem, dass die Strafverfolgungsbehörden in präventiver Hinsicht weiterhin Aufklärung betreiben, damit das Bewusstsein für das Phänomen der Konkursdelikte in der Bevölkerung steigt.

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich an der Kantonsratssession vom 28./29. November 2022 beraten.

 

Quelle: Kanton Luzern
Titelbild: Symbolbild © Elzloy – shutterstock.com

LuzernLuzern / 19.11.2022 - 10:59:02