Kanton leistet Beitrag an die Gemeindefusion
Ende September 2010 stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden im Grundsatz über die Vereinigung ihrer politischen Gemeinden ab.
Von der Fusion betroffen sind ebenfalls die vier lokalen Schulgemeinden, die in die neue Gemeinde inkorporiert werden. Der Kanton St.Gallen honoriert die Bestrebungen, die Gemeindestrukturen am Ricken zu verbessern. Die Regierung stellt den beteiligten Gemeinden Förderbeiträge in Höhe von 7,84 Millionen Franken an die Gemeindevereinigung in Aussicht. Über den Betrag entscheiden wird der Kantonsrat.
Mit dem im Jahr 2007 in Vollzug gesetzten Gemeindevereinigungsgesetz wurden im Kanton St.Gallen die Grundlagen geschaffen, um die Bestrebungen zur Vereinigung politischer Gemeinden auch finanziell zu unterstützen. Es handelt sich hierbei um Projektbeiträge, Bei¬träge an fusionsbedingten Mehraufwand, Entschuldungsbeiträge und Startbeitrag. Im Fall der Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden fallen besonders der Startbeitrag und die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand ins Gewicht.
Die Regierung beurteilte das Bestreben der insgesamt sieben Gemeinden in Bezug auf deren zukünftige Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit sehr positiv. Durch den Wegfall sämtlicher Finanzausgleichsbeiträge in der 2. Stufe entsteht auch für den Kanton ein positives Ergebnis. Dies rechtfertigt aus Sicht der Regierung, den Gemeinden einen Förderbeitrag in der Höhe von 7,84 Millionen Franken in Aussicht zu stellen, wie Regierungsrätin Kathrin Hilber anlässlich einer Medienorientierung in Ernetschwil erläuterte.
Die Auszahlung der Förderbeiträge ist einerseits abhängig von der Zustimmung des Kantonsrates, anderseits natürlich auch vom Abstimmungsausgang zum Grundsatzentscheid am 26. September und zum Vereinigungsbeschluss im Laufe des Jahres 2011.
Ende September Grundsatzabstimmung
Die Behörden der am Projekt beteiligten Gemeinden haben beschlossen, der Bürgerschaft schon bei der Grundsatzabstimmung aufzuzeigen, welche finanziellen Konsequenzen die Vereinigung bringt. Für die intensive Aufbereitung der Gesuchsunterlagen musste bereits viel Detailarbeit erledigt werden, um den zu erwartenden Synergieeffekt und die daraus entstehenden Beiträge des Kantons errechnen zu können.
Die Bürgerschaft hat dafür bereits jetzt die Möglichkeit, sich über die im Verlauf des Projekts erarbeiteten konkreten Ergebnisse in Bezug auf Veränderun¬gen in der neuen Gemeinde zu informieren und kennt auch schon den vom Kanton in Aussicht gestellten Förderbeitrag. Auch so sind noch intensive Arbeiten im Anschluss an die Grundsatzabstimmung vom 26. September 2010 notwendig, bevor dann der letzte Schritt zum Vereini¬gungsbeschluss fällig wird.
Die Grundsatzabstimmung ist noch kein Ja zur geplanten Vereinigung. Im Wesentlichen beauftragen die Bürgerschaften der beteiligten Gemeinden ihre Behörden mit der Vorbereitung des Vereinigungsbeschlusses. Attraktiver Steuerfuss von 123 Prozent Die Berechnungen des Kantons im Zusammenhang mit dem Gesuch der Gemeinden um Förderbeiträge haben ergeben, dass die vereinigte Gemeinde unter den aktuellen Voraussetzungen zukünftig einen Steuerfuss von 123 Prozent erheben kann.
Dies entspricht demjenigen der heutigen Gemeinde Gommiswald und liegt deutlich unter jenem der Gemeinden Ernetschwil (157 Steuerprozent) und Rieden (162 Steuerprozent). Aber auch Gommiswald profitiert von diesem Ergebnis, da auf die jährliche Entnahme von Eigenkapital in Höhe von rund 450’000 Franken verzichtet werden kann. Der Steuerfuss wird also nachhaltig realisierbar. Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch allfällig künftige Aufgaben oder Beiträge (beispielsweise Pflegefinanzierung), deren Inkraftsetzung noch nicht gesichert ist, deren Auswirkungen beim Verzicht auf die Vereinigung aber auch jede einzelne Gemeinde zu tragen hätte.
Mit den Behörden wurde eine Übergangszeit von fünf Jahren für die Realisierung der dargelegten Synergien vereinbart. Während dieser Übergangszeit hilft der Startbeitrag des Kantons, den Steuerfuss von 123 Prozent erheben zu können. Nach Ablauf dieser Frist liegt diese Verantwortung allein bei den Behörden der neuen Gemeinde.
Verbesserung der Leistungsfähigkeit
Kleinräumige Strukturen für zukünftige Aufgaben fit machen Seit rund zwei Jahren beschäftigen sich die Räte der beiden politischen Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden sowie der gleichnamigen Primarschulgemeinden und der Oberstufenschulgemeinde Gommiswald-Ernetschwil-Rieden mit den Vorarbeiten zur Vereinigung bei gleichzeitiger Bildung einer Einheitsgemeinde.
Anstoss für das Vorhaben waren konkrete Vorstellungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der ganzen Region am Ricken und das Bestreben, die kleinräumigen Strukturen für zukünftige Aufgaben und Herausforderungen fit zu machen. Positive Auswirkungen der Vereinigung Durch die Vereinigung der insgesamt sieben Gemeinden können zahlreiche organisatorische und strukturelle Verbesserungen erzielt werden: – Durch den Wegfall von sechs eher kleinen Gemeinden werden die Strukturen der Region Ricken wesentlich vereinfacht.
Die internen Abläufe in der bisherigen Zusammenarbeit der sieben Gemeinden können gestrafft und effizienter gestaltet werden. Die Infrastrukturen der Gemeinden können übersichtlich zusammengeführt werden. Es soll ein Gemeindezentrum in Gommiswald sowie ein gemeinsamer Werkhof in Ernetschwil entstehen. – Durch die Vereinigung können qualitative Verbesserungen in der Leistungserbringung und bei den Stellvertretungen erreicht werden.
Es entstehen eine leistungsfähige Gemeinde und Schul¬verwaltung sowie schlagkräftige Gemeindebetriebe. Kompetente Stellvertretungen in allen An¬gebotsbereichen der vereinigten Gemeinde sind mit einer Grösse von rund 4900 Einwohnerinnen und Einwohnern einfacher und kostengünstiger zu erbringen als bisher. Durch optimierte Abteilungsgrössen entsteht ein Gewinn in Effizienz, Qualität und Transparenz sowie eine hohe personelle Unab¬hängigkeit im Fall von Abwesenheiten oder bei Personalwechseln.
Die Position der neuen Gemeinde sowohl in der Region Gaster-See mit der bereits vereinigten Stadt Rapperswil-Jona und den ebenfalls um Zusammenschluss bemühten Gemeinden Eschenbach, St.Gallenkappel und Goldingen als auch gegenüber kantonalen Stellen erfährt eine deutlich höhere Gewichtung. Die Gemeinden handeln vorausschauend, um auf künftige Veränderungen in der Region vorbereitet zu sein. Dank der gleichzeitigen Inkorporation der vier Schulgemeinden kann vor allem auf der Primarschulstufe auf künftige Auswirkungen der kommenden, geburtenschwachen Jahrgänge optimal reagiert werden.Die daraus entstehenden Möglichkeiten lassen bedeutend mehr Spielraum offen für die nachhaltige Schulraumnutzung.
Zahlreiche weitere Projekte im Kanton St.Gallen
Neben dem Projekt zur Vereinigung der Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden laufen im Kanton St.Gallen parallel fünf weitere Projekte mit Beteiligung politischer Gemeinden. Es handelt sich dabei um die Projekte von Wil und Bronschhofen, Nesslau-Krummenau und Stein sowie Eschenbach, St.Gallenkappel und Goldingen, wo die Grundsatzabstimmungen mit jeweils weit über Zweidrittel-Mehrheiten gutgeheissen wurden.
Dazu kommen Wattwil und Krinau sowie Bütschwil und Ganterschwil, welche in den nächsten Monaten ebenfalls die Grundsatzabstimmung durchführen wollen. Als Startzeitpunkt dieser neu entstehenden, vereinigten Gemeinden ist der 1. Januar 2013 geplant. Können dank Zustimmung der Bürgerschaften alle sechs Projekte umgesetzt werden, so verringert sich die Zahl der politischen Gemeinden auf diesen Zeitpunkt um acht von 85 auf neu 77. Seitens des Kantons werden diese Veränderungen positiv zur Kenntnis genommen.
Nebst allfälliger finanzieller Unterstützung – allerdings nur für politische und Schulgemeinden – bietet der Kanton fusionswilligen Gemeinden tatkräftige Unterstützung an, solche Projekte zu begleiten. Das Ziel einer strukturellen Verbesserung innerhalb der Gemeindelandschaft des Kantons sowie der nachhaltigen Nutzung brachliegender Synergien ist im Interesse aller beteiligten Gremien und letztlich auch der Steuerzahler.



























