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Kanton Jura: Gerüchte über versuchte Kindesentführungen

Im Laufe des Monats Januar 2023 wurden drei aufeinanderfolgende Informationen über verdächtige Verhaltensweisen von Erwachsenen gegenüber Schulkindern weitergegeben.

Die Kantonspolizei Jura wurde informiert und stellte Nachforschungen an. Diese ergaben, dass derzeit kein besonderes Risiko besteht.

In Les Breuleux, Saulcy und später auch in Bassecourt meldeten Schulkinder ihren Eltern oder Lehrern zweideutige Verhaltensweisen von Erwachsenen gegenüber Kindern. Glücklicherweise war keine dieser Meldungen das Werk von Personen mit böswilligen Absichten, die sich an Kindern vergreifen wollten.

Parallel zu einer erhöhten Polizeipräsenz in der Umgebung der Schulen wurden polizeiliche Ermittlungen durchgeführt, um den Sachverhalt zu klären. In Les Breuleux wurde ein Kind tatsächlich von einer Frau angesprochen, die einen anderen Jugendlichen betreuen sollte. Schnell erkannte sie ihr Missverständnis bezüglich der Identität des Kindes. In Saulcy unterhielt sich der Fahrer eines weissen Busses mit Kindern. Die gesammelten Informationen deuten darauf hin, dass die Kinder in diesem Zusammenhang kein Risiko eingingen. In Bassecourt überquerten Kinder an einem Übergang die Strasse und ein weisser Bus hielt an, sein Fahrer machte mit der Hand ein «Hallo»-Zeichen und fuhr dann weiter. Eine Verwechslung mit den verschiedenen oben genannten Informationen war offenbar der Grund für die Meldung des letztgenannten Ereignisses. In allen drei Fällen ergaben die Untersuchungshandlungen, dass derzeit kein besonderes Risiko besteht.

Diese Ereignisse geben Anlass, an die Präventionstipps und Verhaltensweisen zu erinnern, die bei Problemen im Zusammenhang mit einem Verdacht auf Kindesentführung zu beachten sind. Zunächst möchte die Kantonspolizei Jura die Schulkinder beglückwünschen, die die Vorfälle in Les Breuleux, Saulcy und Bassecourt gemeldet haben. Ihr Vorgehen hat es ermöglicht, nützliche Fragen zu stellen, um das Risiko gegenüber potenziell böswilligen Erwachsenen einzuschätzen.

Es ist immer hilfreich, die grundlegenden Vorsichtsmassnahmen zu wiederholen, um böswillige Handlungen gegenüber Kindern zu vermeiden, nämlich:

  • Schulwege bevorzugt in Gruppen zurücklegen.
  • Das Kind hat das Recht, «NEIN» zu sagen und sagen zu können, auch zu Fremden.
  • Es sollte immer eine Notlösung parat haben. Wenn man z. B. mit dem Kind den Schulweg vorbereitet, sollte man es auf Geschäfte hinweisen, in denen es Hilfe finden kann, und auf Orte, an denen es Zuflucht suchen kann. Dieses Thema kann u. a. auf Elternabenden angesprochen werden.
  • Das Kind sollte daran erinnert werden, dass Pünktlichkeit wichtig ist.

Wenn trotz allem etwas passiert:

  • Es sollte mit Ruhe und Klarheit gehandelt werden. Wenn das Kind erzählt, dass es ungewöhnlich beobachtet wurde, eine negative Erfahrung gemacht hat oder Opfer einer Drohung oder eines Angriffs geworden ist, sollte man ihm aufmerksam zuhören und es dafür loben, dass es sich anvertraut hat.
  • Melden Sie den Vorfall unverzüglich der Polizei (117 für Notfälle – 032 420 65 65). Es ist besser, die Polizei einmal «zu viel» als einmal «zu wenig» zu rufen.
  • Wenn das Kind nicht zur vereinbarten Zeit nach Hause kommt, sollten Sie den Lehrer und/oder Freunde kontaktieren.
  • Bleibt das Kind unauffindbar, ist es von grösster Wichtigkeit, unverzüglich die Polizei unter der Nummer 117 zu kontaktieren.

Die Polizei ist der richtige Ansprechpartner

Bei solchen Meldungen ist die Polizei die erste Anlaufstelle (117 oder 032 420 65 65). Die Polizei ermittelt unverzüglich und leitet die notwendigen Massnahmen ein, um die Bevölkerung vor diesem wichtigen Thema zu warnen oder zu beruhigen.

 

Quelle: Kapo Jura
Titelbild: Symbolbild (© Lightspring – shutterstock.com)

Aufrufe / 01.02.2023 - 23:38:57