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Kanton Glarus: Wildüberführung Biberlichopf genehmigt

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigt das Ausführungsprojekt der Wildtierüberführung Biberlichopf mit einigen Auflagen und erteilt alle nach Bundesrecht erforderlichen Bewilligungen.

Bauherrin ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Mit der geplanten Wildtierüberführung über die Autobahn im Norden des Kantons Glarus wird der Wildtierkorridor Biberlichopf saniert. Es handelt sich um einen Korridor von überregionaler Bedeutung, der mit zusätzlichen Vernetzungsprojekten der Kantone Glarus und St. Gallen aufgewertet werden soll. Um Setzungen zu minimieren und das Wild möglichst wenig zu stören, ist eine möglichst leichte Konstruktion für das Tragwerk vorgesehen, welches den nördlichen Flur- bzw. Wanderweg überspannt. Das Projekt wurde nun vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bewilligt. Für das Projekt ist mit Kosten von 15,5 Millionen Franken zu rechnen.

Das UVEK heisst Teile einer Einsprache der Meliorationsgenossenschaft Riet gut und verfügt unter anderem eine Überprüfung des Entwässerungssystems, der Auswirkungen auf das Drainagesystem sowie der Baustellenerschliessung. Die Entschädigungsforderungen im Landerwerbsverfahren werden an die zuständige Eidgenössische Schätzungskommission überwiesen.

 

Quelle: Kanton Glarus
Bildquelle: Kanton Glarus

GlarusGlarus / 28.10.2022 - 08:04:25