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Kanton Glarus: Häusliche Gewalt – Landrat soll Motion überweisen

Der Regierungsrat will den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt stärken. Er beantragt dem Landrat die Überweisung der Motion „Schutzmassnahmen für Betroffene von häuslicher Gewalt“.

Landrat Frederick Hefti, Ennenda, und Unterzeichnende haben im Juni 2023 eine Motion eingereicht, in der sie eine Verbesserung der Schutzmassnahmen für Opfer häuslicher Gewalt fordern.

Das Polizeigesetz soll so angepasst werden, dass Wegweisungen bei häuslicher Gewalt länger als nur zehn Tage angeordnet werden können – nämlich bis zu drei Monaten. Zudem sollen Verbote für eine Annäherung, den Kontakt und den Aufenthalt in bestimmten Gebieten zum Schutz der Opfer möglich sein. In Fällen von häuslicher Gewalt soll die Polizei die verschiedenen Beratungsstellen einfacher informieren können.

Maximal 20 Tage bei einer polizeilichen Wegweisung

Der Regierungsrat erkennt Handlungsbedarf. Neben der Wegweisung sollen auch Kontakt- und Rayonverbote möglich sein. Für die Weiterführung bzw. Überprüfung von diesen Massnahmen sollen Betroffene zehn Tage Zeit erhalten, um entsprechende Anträge einzureichen. Das Zivilgericht soll weitere zehn Tage Zeit haben, um den Fall zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. Damit würde die maximale Dauer einer polizeilichen Wegweisung 20 Tage betragen. Im Sinne der Motion soll die Polizei auch die Beteiligten über Beratungsstellen informieren und bei Zustimmung deren Daten weiterleiten können.

Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Tinnakorn jorruang – shutterstock.com

Gewalt / 29.11.2023 - 15:34:28