• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kanton Freiburg: „Secrets et confidences d’un président“ – Strafverfahren eröffnet


Nach dem Erscheinen des Buches „Secrets et confidences d’un président“ hat der Generalstaatsanwalt ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Staatsrat Georges Godel und den Journalisten Jean-Marc Angéloz eröffnet.

Mehrere Passagen des Buches „Secrets et confidences d’un président“, welches Jean-Marc Angéloz im Anschluss an seine Gespräche mit Georges Godel verfasst hatte, hatten die Aufmerksamkeit des Generalstaatsanwalts erregt.

Der Generalstaatsanwalt richtete am 31. Januar 2022 eine schriftliche Anfrage an den Staatsrat. Er verlangte die Herausgabe bestimmter Dokumente und stellte Fragen im Zusammenhang mit der üblichen Behandlung bestimmter Protokolle oder anderer Schriftstücke mit a priori vertraulichem Charakter. Der Generalstaatsanwalt erhielt am 10. März 2022 eine Antwort.

Inzwischen sind bei der Staatsanwaltschaft zwei von Privatpersonen eingereichte Anzeigen eingegangen.

In diesem Stadium konnte der Generalstaatsanwalt entweder eine Nichteintretensverfügung erlassen, wenn er von vornherein und mit Sicherheit der Ansicht war, dass keine Straftat begangen worden war, oder die Eröffnung eines Strafverfahrens beschliessen, wenn er der Meinung war, dass zur Klärung der Situation Untersuchungshandlungen vorgenommen werden müssten, auch wenn diese Eröffnung den weiteren Verlauf des Verfahrens in keiner Weise vorwegnimmt. Im Zweifelsfall muss nämlich die Einleitung eines Verfahrens verfügt werden.

Nach der Analyse der erhaltenen Informationen hat der Generalstaatsanwalt ein Strafverfahren gegen Georges Godel wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und gegen Jean-Marc Angéloz wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses eröffnet. Untersuchungshandlungen, insbesondere Hausdurchsuchungen und Befragungen, wurden durchgeführt oder werden noch durchgeführt.

Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Abschluss der Untersuchung wird eine weitere Mitteilung erfolgen, um über den Ausgang der Untersuchung zu informieren.

Quelle: Staatsanwaltschaft / Kanton Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg


Melden Sie sich hier bei der Facebook-Kantonsgruppe an!



FreiburgFreiburg / 05.04.2022 - 15:05:53