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Kanton Freiburg: „Ich fahre mit dem Wohnmobil in den Urlaub – bin ich ausreichend informiert? „


Planen Sie in diesem Jahr den Urlaub mit dem Wohnmobil zu verbringen; sind Sie über die Besonderheiten des Fahrzeuges ausreichend informiert? Die Kantonspolizei gibt einige Empfehlungen ab und wird Kontrollen durchgeführt.

Ein Teil der Bevölkerung wird sich dafür entscheiden, den Urlaub mit dem Wohnmobil zu verbringen. Aber ist sie über die Besonderheiten des Wohnmobils ausreichend informiert?

Die Kantonspolizei empfiehlt:

Führerausweis
Für Wohnmobilmodelle bis zu 3,5 t ist ein Führerausweis der Kategorie B erforderlich. Für Wohnmobile über 3,5 t, jedoch nicht mehr als 7.5 t muss der Lenker im Besitz eines Führerausweises der Kategorie C1 oder D1 sein. Ref.; ASS

Fahrzeugausweis
Es ist sehr wichtig, den Fahrzeugausweis anzuschauen. Darin ist die Anzahl der Sitzplätze, z.B. 4 Personen, aufgeführt. Dasselbe Fahrzeug könnte jedoch auch über 6 Schlafplätze verfügen. Wenn es auf der Strasse unterwegs ist, dürfen jedoch nur 4 Personen (1 Lenker und 3 Passagiere) in diesem Fahrzeug auf Sitzen mit Sicherheitsgurten mitfahren.

Für Reisen ins Ausland ist es unerlässlich, den Führerausweis mit der grünen Versicherungskarte (grünes Dokument, das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt wird) mitzuführen.

Die Nutzlast
Die im Fahrzeugausweis erwähnte Nutzlast darf nicht überschritten werden. Daher ist das vollständige Auffüllen des Kühlschranks und der Wassertanks zu vermeiden. Das Gepäck muss im gesamten Fahrzeuginnenraum verteilt werden, wobei den unteren Abteilen (tieferer Schwerpunkt des Fahrzeugs) Vorrang einzuräumen ist. Ein überladenes Fahrzeug beeinträchtigt die Beherrschbarkeit bei Kurvenfahrten und Bremsmanövern erheblich.

Transport von Fahrrädern
Fahrräder müssen an den vorgesehenen Stellen angebracht werden. In der Schweiz dürfen sie nicht mehr als 20 cm über die Breite des Fahrzeugs hinausragen und dürfen dessen Beleuchtung nicht verdecken. In den meisten EU-Ländern dürfen die Lasten- und Fahrradträger jedoch nicht seitlich überstehen und müssen mit einer Warntafel für überstehende Ladungen gekennzeichnet werden. Ref.: TCS

Parken
Wenn Sie in der Schweiz mit Ihrem Wohnmobil auf öffentlichem Grund und Boden übernachten wollen, ist es sinnvoll, sich im Voraus über die geltenden Vorschriften des betreffenden Kantons oder der betreffenden Gemeinde zu informieren. Ref.: TCS

Bevor Sie auf Reisen gehen
Überprüfen Sie den Reifenabrieb und -druck sowie die Gültigkeit der Autobahnvignette. Nehmen Sie sich die Zeit, sich an dieses überdimensionale Fahrzeug zu gewöhnen!

Die Kantonspolizei, die spezifische Kontrollen durchführen wird, wünscht Ihnen eine gute Fahrt und bittet Sie, sich gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern fair zu verhalten!

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg


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FreiburgFreiburg / 11.07.2022 - 12:25:28