Kanton eröffnet Vernehmlassungsverfahren
AR. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Archivgesetz.
Darin werden die Sicherung von Dokumenten und Archivgut sowie der Zugang dazu geregelt. Ebenfalls geregelt werden Organisation und Tätigkeit der Archive von Kanton und Gemeinden. Ziel der Archivierung ist, das staatliche Handeln nachvollziehbar zu machen, eine authentische Überlieferung dauerhaft zu sichern und das kulturelle Erbe von Appenzell Ausserrhoden zu bewahren.
Das neue Archivgesetz will behördlichen Dokumentationsansprüchen, privaten Schutzinteressen und gesellschaftlichen Benützungsinteressen genügen. Es ergänzt das Informationsgesetz von 1996 und das Datenschutzgesetz von 2001. Das Archivgesetz entspricht den Anforderungen des digitalen Zeitalters und gibt dem bisher nur durch eine kantonsrätliche Verordnung geregelten Ausserrhodischen Archivwesen eine angemessene Rechtsgrundlage.
Staatsarchiv und Gemeindearchive stehen als kantonales Gedächtnis der Allgemeinheit offen. Hier finden Interessierte zum Beispiel Informationen zur Geschichte ihrer Familie, ihres Hauses oder Liegenschaft. Forschende können aufgrund von Originalquellen aus fünf Jahrhunderten unterschiedlichste Themen bearbeiten, sei es beispielsweise zur Geschichte des Gesundheitswesens, des Bildungswesens oder zu Politik und Recht.
Bis zum 6. Juni haben Parteien, Gemeinden und Verbände sowie interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zum Entwurf des Archivgesetzes äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen können abgerufen werden unter www.ar.ch/Vernehmlassungen.



























