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Kanton erhöht Anreize für Energiesparmassnahmen

St.Gallen. Der Kanton stockt sein Förderungsprogramm Energie auf. Es stehen im laufenden Jahr Fördergelder von vier bis fünf Millionen Franken zur Verfügung.

Der Kanton St.Gallen stockt die Mittel seines Förderungsprogramm Energie massiv auf: Zur Stabilisierung der Konjunktur stehen mit der «Aktion 2009» ab dem 1. Mai für das laufende Jahr Fördergelder von insgesamt rund vier bis fünf Millionen Franken zur Verfügung. Damit sollen erhöhte Anreize für die energetische Modernisierung von privaten und öffentlichen Gebäuden sowie für den Ersatz von energetisch ineffizienten Geräten geschaffen werden.

Die eine Hälfte dieser Summe stammt aus Mitteln des Kantons St.Gallen, die andere stellt der Bund im Rahmen seiner Konjunkturförderung bereit. Auslöser für die kantonale Aktion waren der Beschluss der eidgenössischen Räte in der Wintersession 2008, im laufenden Jahr 80 Millionen Franken in die Energieförderungsprogramme der Kantone fliessen zu lassen sowie politische Vorstösse im St.Galler Kantonsrat.

Förderbeiträge der «Aktion 2009»
Förderbeiträge werden gewährt an umfassende Gebäudesanierungen, Dach- und Estrichdämmungen sowie an Dämmungen von Kellerdecken und Leitungen. Beitragsberechtigt sind auch Massnahmen zur Verbesserung der Strom- und Heizeffizienz, wie der Ersatz von Elektroboilern und elektrischen Widerstandsheizungen, von Umwälzpumpen in Heizungsanlagen oder Beleuchtungen in Klassenzimmern. Aber auch der Ersatz von elektrischen Haushaltgeräten durch Produkte aus der Topten-Liste (www.topten.ch), beispielsweise Kühlschränke, Gefrierapparate, Waschmaschinen oder Geschirrspüler werden finanziell unterstützt.

Teil der «Aktion 2009» sind weiter der freiwillige Einbau von Geräten für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, der Einbau von Thermostatventilen und die Einführung der Energiebuchhaltung in öffentlichen Gebäuden der Gemeinden. Zudem sollen die Bemühungen des Bundes unterstützt werden, die Warteliste bei der kostendeckenden Einspeisevergütung für kleinere Photovoltaik-Anlagen abzubauen.

Gesuche für Beiträge im Rahmen der «Aktion 2009» können frühestens ab dem 1. Mai eingereicht werden, wobei mit den Ausführungsarbeiten nicht vorher begonnen werden darf. Die Frist zur Einreichung von Gesuchen läuft am 30. September ab. Die Investitionen im Rahmen der befristeten «Aktion 2009» müssen zwingend im laufenden Jahr getätigt und abgeschlossen werden. Etwas längere Fristen gelten für umfassende Gebäudesanierungen, die sich auf die Vorgaben der Stiftung Klimarappen stützen und für die ebenfalls Fördermittel aus dem Aktionsprogramm gewährt werden.

Sonnenkollektoren und Anschlüsse an Wärmenetze
Zusätzlich werden auch das bereits bestehende «Förderungsprogramm Energie 2008 bis 2012» des Kantons St.Gallen angepasst und die Beitragssätze für Solarkollektoren und Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an Wärmenetze deutlich erhöht. Im Bereich der Solarthermie wird der feste Grundbeitrag für die ersten vier bis zehn Quadratmeter Absorberfläche von bisher 1’200 Franken auf neu 2’000 Franken angehoben. Für Absorberflächen ab zehn Quadratmetern gilt neu ein Zuschlag von 150 Franken je Quadratmeter anstelle von bisher 100 Franken.

Höhere Beiträge werden auch gewährt, wenn bestehende Gebäude an Wärmenetze angeschlossen werden. Der Satz wird von 50 Franken je Megawattstunde auf 80 Franken erhöht. Massgebend ist die an Endkunden gelieferte und gemessene Netto-Energiemenge. Die neuen Ansätze gelten ab sofort, das heisst ab dem 24. März.

Amt für Umwelt und Energie zuständig
Wie für das bestehende Förderungsprogramm ist für die Umsetzung der «Aktion 2009» das Amt für Umwelt und Energie des Kantons St.Gallen federführend. Die neuen, befristeten Förderungsmassnahmen sowie die geänderten Beitragssätze für Solarthermie und Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an Wärmenetze werden im Amtsblatt veröffentlicht. Umfassende Informationen zu den Aktionsmassnahmen werden Ende April 2009 vorliegen.

St.GallenSt.Gallen / 07.04.2009 - 09:30:14