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Kanton BL: Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ – Massnahmen gegen Gewalt

Gewalt stoppen, Opfer schützen, Tatpersonen belangen – diese Ziele verfolgt der Kanton Basel-Landschaft, wenn es um häusliche Gewalt geht.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention (IK), ist dafür ein zusätzliches Instrument. Der Regierungsrat hat vom ersten Umsetzungsbericht im Kanton Basel-Landschaft Kenntnis genommen.

Der Bericht zeigt, dass die Umsetzung der Massnahmen auf sehr gutem Weg ist: Die Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder wurden bedarfsgerecht erhöht. Die Lücke in der Arbeit mit gewaltausübenden Personen wurde geschlossen. Zur Sensibilisierung für die Situation der betroffenen Kinder als Zeugen häuslicher Gewalt wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, Fachpersonen zur Verfügung gestellt und die schulische Prävention zu Gleichstellung, gewaltfreier Konfliktlösung und geschlechtsspezifischer Gewalt wurde intensiviert.

Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder erhöht

Das Platzangebot für gewaltbetroffene Frauen und Kinder von vormals 17 Schutzplätzen wurde auf insgesamt 42 Plätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in der Region Basel erhöht. Dafür überführten die Kantone BL und BS das teilstationäre Angebot „PasserElle“ des Frauenhauses beider Basel mit einer Leistungsvereinbarung in ein dauerhaftes Angebot mit weiteren 7 Schutzplätzen. Zudem schlossen die beiden Basel mit der Heilsarmee Schweiz für deren Haus „Wohnen für Frauen und Kinder“ eine Leistungsvereinbarung für zusätzliche 18 Schutzplätze ab. Im Austausch mit den zuständigen Organisationen wird das Platzangebot regelmässig überprüft.

Arbeit mit gewaltausübenden Personen ausgebaut

Seit dem 1. Juli 2020 besteht mit Art. 55a StGB eine zusätzliche Möglichkeit, Tatpersonen bei häuslicher Gewalt im Rahmen einer Verfahrenssistierung zum Besuch eines Lernprogramms zu verpflichten. Als Massnahme wurden die Plätze im Gruppenagebot für Täter erhöht und mit den neuen Einzelprogrammen für gewaltausübende Frauen und gewaltausübende Fremdsprachige konnte die Lücke in der Arbeit mit Tatpersonen geschlossen werden. Durch die neuen Angebote erhöhten sich die Zuweisungen aus BL im Jahr 2021 um 16 Prozent.

Unterstützung mitbetroffener Kinder erarbeitet

Ein Projektteam von Studierenden der FHNW erarbeitete mit Interviews mit Expertinnen und Experten Good-Practice-Beispiele für die psychosoziale Unterstützung von Kindern als Zeugen häuslicher Gewalt. Eine entsprechende Handreichung wurde erarbeitet, den zuständigen Fachpersonen zur Verfügung gestellt und im Internet publiziert.

Präventionsprogramme in Schulen installiert

Durch die Weiterentwicklung des Gendertags – Zukunftstags BL, die Neugestaltung und die flächendeckende Verteilung des Flyers zu sexueller Belästigung und durch die langfristige Verankerung der Präventionsprogramme „Mein Körper gehört mir“ und „Herzsprung“» findet eine verstärkte Sensibilisierung zu den Themen „Rollenzuweisung“ und „geschlechtsspezifische Gewalt“ statt. Durch die Aufstockung beim Jugenddienst der Polizei BL werden künftig alle 5. Klassen besucht und die Themen Gewalthandlungen und Mobbing behandelt.

Seit dem 1. April 2018 ist die Istanbul-Konvention in der Schweiz in Kraft. Die Schweiz anerkennt damit die Dringlichkeit des Themas und die gesellschaftliche Verantwortung zur Prävention, zum Opferschutz und zur Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

 

Quelle: Kanton Basel-Landschaft
Titelbild: Symbolbild © Ken stocker – shutterstock.com

Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 18.01.2023 - 15:36:08