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Kanton BL: Regierungsrat weist alle Beschwerden gegen Tempo-30-Abschnitte ab


Der Regierungsrat hat sechs Beschwerden abgewiesen, die sich gegen die Einführung von Tempo-30-Abschnitten auf Kantonsstrassen in Bottmingen, Oberwil und Therwil richteten.

Zwei der Beschwerden wurden von Einzelpersonen erhoben, die anderen vier Beschwerden stammen vom Touring Club Schweiz, Sektion beider Basel (TCS) und vom Automobil Club der Schweiz, Sektion beider Basel (ACS) sowie einzelnen Mitgliedern der beiden Verkehrsclubs. Die Beschwerden wurden vor allem gestützt auf drei verkehrstechnische Gutachten abgewiesen.

Die Sicherheitsdirektion (SID) und die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) haben im Dezember 2021 in den Gemeinden Bottmingen, Oberwil und Therwil die Einführung von Tempo 30 auf Abschnitten von Kantonsstrassen angeordnet. Die Verkehrsanordnungen wurden im Amtsblatt vom 20. Januar 2022 publiziert. Konkret geht es um Abschnitte der Therwilerstrasse (220 Meter), der Schlossgasse (230 Meter), der Baslerstrasse (100 Meter) und der Bruderholzstrasse (120 Meter) in Bottmingen (rund um den Kreisel), um einen Abschnitt der Hauptstrasse (390 Meter) in Oberwil sowie um einen Abschnitt der Bahnhofstrasse (330 Meter) in Therwil. Auch unter Berücksichtigung des Einbaus von lärmarmen Belägen werden die Immissionsgrenzwerte an diesen Strassenabschnitten überschritten.

Der Regierungsrat hat die sechs gegen diese Verkehrsanordnungen erhobenen Beschwerden abgewiesen, soweit er auf diese eingetreten ist. Die SID und die BUD haben die Tempo-Reduktionen auf drei verkehrstechnische Gutachten gestützt und vor allem mit der Reduktion des Lärms begründet. Der Regierungsrat hat bei seinen Entscheiden insbesondere berücksichtigt, dass die Einführung von Tempo 30 auf den relativ kurzen Abschnitten von Kantonsstrassen zu keinem oder nur geringem Ausweichverkehr in den angrenzenden Wohnquartieren führen wird, dass die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr sehr gering sind und dass für die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Strassenabschnitte ein spürbarer positiver Effekt in Bezug auf den Strassenlärm entsteht. Neben einer Reduktion des Lärms ist mit der Einführung von Tempo 30 auf einzelnen Abschnitten von Kantonsstrassen auch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Raumqualität zu erwarten.

Die Beschwerdeführenden haben argumentiert, mit der Einführung von Tempo 30 werde die Strassennetzhierarchie missachtet. Es geht bei der Einführung von Tempo 30 auf einzelnen Abschnitten von Kantonsstrassen aber nicht um eine flächendeckende Einführung einer reduzierten Geschwindigkeit innerorts. Vielmehr sollen gezielt an einzelnen Orten die Lärmimmissionen reduziert und die Verkehrssicherheit gesteigert werden. Die Funktion der Kantonsstrassen als Hauptverkehrsachsen wird durch die punktuelle Einführung von Tempo 30 nicht in Frage gestellt, zumal mit den strittigen Temporeduktionen keine baulichen Massnahmen verknüpft sind und die Kantonsstrasse vortrittsberechtigt bleibt.

Insgesamt ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass die SID und die BUD rechtmässig gehandelt haben beim Erlass der Verkehrsanordnungen. Das Bundesrecht lässt Raum für die Einführung von Tempo 30 sowie den Einbezug von Hauptstrassenabschnitten (Kantonsstrassen) in Tempo-30-Zonen. In den drei verkehrstechnischen Gutachten konnte in nachvollziehbarer Art und Weise aufgezeigt werden, dass Tempo 30 auf den betroffenen Strassenabschnitten zweck- und verhältnismässig ist.

Da es sich bei der Anordnung von Tempo 30 um eine funktionelle Verkehrsanordnung und damit um eine reine Vollzugsaufgabe handelt, hätte es auch keiner vorgängigen Volksabstimmung bedurft, wie von den Beschwerdeführenden verschiedentlich angeregt wurde.

Quelle: Kanton Basel-Landschaft
Titelbild: Symbolbild © Ipsimus – shutterstock.com


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Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 24.08.2022 - 13:14:13