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Kanton Bern: Tag des Lichts – Sicherheit leuchtet ein

Wer sich im Strassenverkehr sichtbar macht, kann das Unfallrisiko minimieren. Besonders in der dunklen Jahreszeit tragen geeignete Kleider und Ausrüstung entscheidend zur Sicherheit im Strassenverkehr bei.

Die Kantonspolizei Bern führt vermehrt Sensibilisierungsaktionen und Beleuchtungskontrollen durch und startet rund um den heutigen nationalen Tag des Lichts den Leuchtwestenwettbewerb bei den 4. und 5. Klassen im Kanton Bern.

In den Herbst- und Wintermonaten, wenn die Sicht auf der Strasse aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse und Dämmerung eingeschränkt ist, steigt das Risiko, im Strassenverkehr übersehen zu werden. Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist das Unfallrisiko im Strassenverkehr bei Dunkelheit doppelt so hoch wie am Tag. Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velo- und E-Bike-Fahrende, können durch geeignete Beleuchtung und Kleidung massgeblich zu ihrer eigenen Sicherheit im Strassenverkehr beitragen.

Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, führt die Kantonspolizei Bern deshalb zum schweizweit stattfindenden Tag des Lichts am Donnerstag, 3. November 2022, während mehreren Wochen wiederum verschiedene Sensibilisierungsaktionen zum Thema Sichtbarkeit im Strassenverkehr durch. So sind etwa Mitarbeitende der Prävention auch in diesem Jahr wieder mit einem speziellen „Lichtanhänger“ unterwegs, um der Bevölkerung aufzuzeigen, welchen Einfluss etwa Kleidung und Beleuchtung auf die Sichtbarkeit im Strassenverkehr haben. Zusätzlich werden gezielte Kontrollen mit Fokus auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen erfolgen.

Im Zusammenhang mit dem Thema Sichtbarkeit gibt die Kantonspolizei Bern folgende Tipps:

  • Fussgängerinnen und Fussgänger: Tragen Sie helle Kleidung mit lichtreflektierenden und rundum sichtbaren Applikationen. Besonders wirkungsvoll sind Reflektoren an Armen und Beinen, zum Beispiel Sohlenblitze oder Bänder an Fuss- und Handgelenken. Dunkel gekleidete Fussgängerinnen und Fussgänger sind in der Dunkelheit und Dämmerung erst in 25 Meter Entfernung erkennbar, während reflektierende Kleidung bereits aus 140 Meter sichtbar ist. Dies gilt ebenso für Fahrradfahrende.
  • Velo- und E-Bikefahrerinnen und -fahrer: Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung (Lichtpflicht) erhöhen folgende Elemente Ihre Sichtbarkeit und Sicherheit: helle Bekleidung, Leuchtweste, ein auffallender Helm und Velozubehör wie Speichenreflektoren oder seitlich reflektierende Pneus.
  • Motorfahrzeuglenkende: Passen Sie Ihre Fahrweise und Geschwindigkeit der Sicht und den Witterungsbedingungen an. Sorgen Sie für rundum freie Sicht, halten Sie die Fahrzeugscheiben sauber und ersetzen Sie bei Bedarf die Scheibenwischer. Fahren Sie immer mit dem richtigen Licht.

Rund um den Tag des Lichts startet zudem bereits zum dritten Mal der Leuchtwestenwettbewerb bei den 4. und 5. Klassen im Kanton Bern. Allen Schülerinnen und Schülern wird im Rahmen des praktischen Velofahrunterrichts der Kantonspolizei Bern eine persönliche Leuchtweste zur besseren Sichtbarkeit abgegeben. Um die Kinder gemeinsam mit ihren Klassenkameradinnen und -kameraden zu motivieren, die Leuchtweste auch ausserhalb des Verkehrsunterrichts zu tragen, führt die Kantonspolizei Bern bis Ende Februar 2023 einen Wettbewerb mit attraktiven Klassenpreisen durch.

Weiterführende Informationen zur Sichtbarkeit im Strassenverkehr und zum Tag des Lichts finden sich auf der Webseite und im aktuellen Blogbeitrag der Kantonspolizei Bern, auf der Webseite der bfu oder unter madevisible.swiss.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Titelbild: Symbolbild © Martin Sanfilippo – shutterstock.com

BernBern / 03.11.2022 - 15:32:12