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Kanton Bern: Polizei deckt mutmasslichen Betrug bei Führerprüfungen auf

Die Kantonspolizei Bern hat zwei Männer angehalten, die in Verdacht stehen, seit Juni 2021 Unterstützung zur Erschleichung einer falschen Beurkundung bei theoretischen Führerprüfungen geleistet zu haben.

32 weitere beschuldigte Personen, die dadurch den Lernfahrausweis erhielten, konnten im Verlauf der Ermittlungen identifiziert werden. Sie werden sich alle vor der Justiz zu verantworten haben.

Aufgrund von Hinweisen, dass eine unbekannte Person gegen Bezahlung Personen beim Bestehen von theoretischen Führerprüfungen mit unlauteren Mitteln unterstützt, hat die Kantonspolizei Bern Anfang 2023 umfangreiche Ermittlungen aufgenommen.

Im Rahmen der Ermittlungen konnte Anfang März 2023 in Thun ein tatverdächtiger Mann angehalten werden. Der 34-jährige Deutsche wurde vorläufig festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, Personen für die Theorieprüfungen mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet, so unterstützend Einfluss genommen und korrekte Antworten während der Prüfungen übermittelt zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen wurden unter anderem mehrere technische Geräte sichergestellt. Bei den Auswertungen der Geräte stiessen die Ermittler der Kantonspolizei Bern auf Hinweise zu rund 75 Personen, die durch die Unterstützung ihren Lernfahrausweis erlangt haben sollen. Schliesslich konnten 32 Personen identifiziert werden, die mutmasslich mithilfe der technischen Gerätschaften ihre Theorieprüfungen bestanden hatten. Sie alle wurden zur Anzeige gebracht.

Bei den Einvernahmen dieser beschuldigten Personen ergaben sich weitere Hinweise auf einen zweiten Tatverdächtigen, der zusammen mit dem 34-Jährigen Tatverdächtigen, Personen bei der Theorieprüfung unterstützt haben soll. Der 35-jährige Syrer wurde im Juni 2023 in Stettlen angehalten und vorläufig festgenommen.

Die getätigten Ermittlungen ergaben, dass die beiden Männer im Zeitraum vom Juni 2021 bis März 2023 in den Kantonen Bern, Aargau, Basel-Stadt und Basel-Land, Luzern, Schaffhausen, Solothurn und Waadt ihre Leistungen gegen Bezahlung angeboten hatten. Die beiden Beschuldigten werden sich unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie wegen Mittäterschaft beim Erschleichen von falschen Beurkundungen vor der Justiz verantworten müssen.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Oberland / Kantonspolizei Bern
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Bern

BernBern / 13.10.2023 - 21:29:53