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Kanton Bern: Melde- und Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel von Schiffen

Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten.

Deshalb bereitet er die Grundlagen für eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.

Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. Die Melde- und Reinigungspflicht wird für immatrikulierte Schiffe gelten. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

Koordiniertes Vorgehen mit den Zentralschweizer Kantonen

Der Grosse Rat fordert die Einführung mit der Annahme der Motion „Keine Weiterverbreitung von Quaggamuscheln“ in der Frühjahrssession 2023. Mit diesem Schritt schliesst sich der Kanton Bern den Zentralschweizer Kantonen an, welche bereits im Juli 2023 eine Schiffreinigungspflicht eingeführt haben. Die Kontrolle erfolgt über eine einfache Online-Anwendung für alle Prozessschritte. Der Kanton Bern erarbeitet die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und bereitet die Einführung der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor. Die neue Regelung kann frühestens im Sommer 2024 eingeführt werden, wenn die Online-Anwendung zur Verfügung steht und die zertifizierten Reinigungsstellen bezeichnet sind. Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit informiert werden. In der Zwischenzeit werden die Schiffshalterinnen und -halter dazu aufgerufen, auf einen Gewässerwechsel zu verzichten oder ihr Schiff bei einem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen.

Invasive Pflanzen und Tiere können grosse Schäden verursachen

Am Beispiel der Quaggamuschel zeigt sich, dass invasive gebietsfremde Arten grosse negative Auswirkungen ökonomischer und ökologischer Art haben. So kann die Quaggamuschel bei Wasserversorgungen zu Schäden in Millionenhöhe führen, indem sie Filter und Leitungen verstopft. Sie kann sich sehr rasch vermehren und so grosse Änderungen in Seen herbeiführen und Berufsfischerei behindern. Die Kosten für die Schiffreinigungspflicht sind sehr viel tiefer als die möglichen wirtschaftlichen Schäden einer Einschleppung in weitere Gewässer.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

BernBern / 11.04.2024 - 09:28:27