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Kanton Appenzell Ausserrhoden: Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe


Die derzeit herrschende Trockenheit hat in vielen Gebieten der Schweiz zu einer hohen Waldbrandgefahr geführt.

Durch die Niederschläge der letzten Tage hat sich die Situation zwar etwas entspannt, aber die Aussichten versprechen in der kommenden Zeit keine flächigen Niederschläge, welche die Waldbrandgefahr entschärfen würden.

Insbesondere im Hinblick auf die 1. August-Feierlichkeiten wird darauf hingewiesen, dass für 1. August-Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk ein Mindestabstand von 200 Metern zum nächsten Wald eingehalten werden muss.

Der Regen der letzten Tage hat die Trockenheit in den Ausserrhoder Wäldern zwar gemildert, aber zu wenig, um die derzeit herrschende erhebliche Waldbrandgefahr zu verringern. An exponierten Stellen kann die Waldbrandgefahr sogar hoch sein, insbesondere im Vorderland und an Südhängen. Laut den Wettervorhersagen ist in den nächsten Tagen nicht mehr mit flächigen Niederschlägen zu rechnen. Deshalb schätzt der Kanton die Waldbrandgefahr als gross (Stufe 4) ein. Im Hinblick auf den 1. August und in Absprache mit den umliegenden Kantonen erlässt Appenzell Ausserrhoden ab Freitag, 29. Juli 2022, ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe.

Das Amt für Raum und Wald macht die Bevölkerung auf die Gefährlichkeit der Situation aufmerksam. Die derzeit herrschende Trockenheit lässt keine Ausnahmen zu. Bereits das Entfachen von kleinen Feuern – auch an bewilligten Grillstellen – im Wald und im Bereich von 200 Metern zum nächsten Waldrand ist verboten. Das Feuerverbot in diesen Gebieten umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Dies gilt auch für private Liegenschaften, die sich in Waldesnähe befinden. Die gegenwärtige Lage wird sich erst durch eine intensive Regenphase von mehreren Tagen entspannen. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb voraussichtlich auch über den 1. August hinaus gelten.

Das Amt für Raum und Wald appelliert an die Selbstverantwortung der Bevölkerung im Umgang mit Feuer und Feuerwerk. Auch bei Feuerstellen oder Gartengrillanlagen in genügender Entfernung vom Wald muss das Feuer ständig beobachtet werden und darf nur in gelöschtem Zustand verlassen werden. Erwachsene werden zudem gebeten, darauf zu achten, dass Kinder nicht mit Feuer hantieren.

Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt im Wald und in Waldesnähe – d.h. im Bereich von 200 Metern zum nächsten Waldrand – und beinhaltet folgende Massnahmen:

  • Kein Feuer entfachen, auch nicht an bewilligten Grillstellen
  • Keine 1. August-Feuer abbrennen
  • Kein Feuerwerk abfeuern
  • Keine Himmelslaternen steigen lassen
  • Keine Streichhölzer oder Raucherwaren wegwerfen

Quelle: Kanton Appenzell Ausserrhoden
Bildquelle: Kanton Appenzell Ausserrhoden


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Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 27.07.2022 - 11:40:58