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Kanton AI: Krankenversicherung für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz

Die Standeskommission spricht sich gegen die Aufnahme von in der Schweiz inhaftierten Personen ohne hiesigen Wohnsitz in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aus.

Sie befürchtet, dass mit dem entsprechenden Vorschlag des Bundes für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand entsteht.

Der Bund will mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung eine Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz einführen. Dadurch sollen die betroffenen Personen Zugang zur sozialen Krankenpflegeversicherung erhalten und gleichzeitig die medizinische Gleichbehandlung von Personen im Freiheitsentzug sichergestellt werden.

Die Standeskommission lehnt die Revisionsvorlage ab. Sie befürchtet zum einen, dass die Solidarität zwischen den Versicherten, welche die Basis der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bildet, mit der zusätzlichen Aufnahme von inhaftierten Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz in die Versichertengemeinschaft überstrapaziert würde.

Dies gilt umso mehr, als der einzige Bezug dieser Personen zur Schweiz oftmals nur ihre Straftat und die Haft sein dürften. Zudem hätte diese Vorlage unverhältnismässig grosse administrative Mehraufwände im Bereich der Prüfung und Einhaltung der Krankenversicherungspflicht und der individuellen Prämienverbilligung sowie bei der Pflegerestfinanzierung und dem kantonalen Anteil bei stationären Spitalaufenthalten zur Folge. Im Weiteren müsste auch die Krankenversicherungen infolge der vermehrten An- und Abmeldungen bei Haftantritten und -austritten mit einem erheblichen administrativen Mehraufwand rechnen.

 

Quelle: Kanton Appenzell Innerrhoden, Standeskommission
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 15.03.2024 - 12:50:21