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Kanton Aargau: Signale für Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrende montiert

Erste Signale werden am 6. September 2021 angebracht. Seit 1. Januar 2021 dürfen Velofahrende bei Rotlicht rechts abbiegen, wenn die entsprechende Signalisation angebracht ist. Ab 6. September 2021 wird im Kanton Aargau an 28 Knotenzuführungen das entsprechende Signal angebracht.

Mit Inkrafttreten der revidierten Signalisationsverordnung am 1. Januar 2021 dürfen Velofahrende an Lichtsignalanlagen mit entsprechendem Verkehrssignal trotz Rotlicht nach rechts abbiegen. Der Aargau hat rund 180 lichtsignalgeregelte Kreuzungen auf den rund 1’150 Kilometern Kantonsstrasse. Auf Basis eines Kriterienkatalogs und den gesetzlichen Vorgaben analysierte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro diese 180 Kreuzungen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden steht hierbei an erster Stelle. Die Prüfung und Analyse der Kreuzungen ist jetzt abgeschlossen.

Gesamthaft können 56 Zuführungen ohne bauliche Massnahmen signalisiert werden. «Vor der Montage des neuen Signals haben wir jede einzelne Kreuzung begutachtet», erklärt Sarah Weber, Fachspezialistin Verkehrssicherheit. In einer ersten Umsetzungswelle ab 6. September 2021 werden 28 Signale für das Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrende in den Städten Aarau, Baden und Zofingen sowie in neun weiteren Gemeinden montiert.

Weitere Signale nach zusätzlichen Markierungsarbeiten

In einer zweiten Umsetzungswelle werden dann weitere 28 Zuführungen mit dem Signal für das Rechtsabbiegen bei Rot ausgestattet, an welchen zusätzlich noch Markierungsarbeiten nötig sind. In den meisten Fällen muss der gesetzlich geforderte, vorgezogenen Haltebalken für Velofahrende angebracht werden. Durch den Haltebalken können Velofahrende sich vor dem motorisierten Verkehr aufstellen und haben so nach links eine bessere Sicht auf den vortrittberechtigten Verkehr.

Abbiegen mit besonderer Vorsicht

Das neue Signal bedeutet, dass Velofahrende und Motorfahrradfahrende mit besonderer Vorsicht auch bei Rotlicht nach rechts abbiegen dürfen. Wichtig: Allen anderen Verkehrsteilnehmenden, die grünes Licht haben, ist der Vortritt zu gewähren.

Detaillierte Informationen sind hier zu finden.

 

Quelle: Staatskanzlei Kanton Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau

AargauAargau / 06.09.2021 - 09:23:50